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EuGH: Polen muss in Deutschland geschlossene Ehe anerkennen
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Präsident kündigt Blockade an EuGH: Polen muss in Deutschland geschlossene Ehe anerkennen

mr - 25.11.2025 - 17:30 Uhr
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Ein Urteil mit Signalwirkung für Europa: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Polen eine in Deutschland geschlossene Ehe zweier Männer anerkennen muss. Damit rückt das Thema der länderübergreifenden Rechte gleichgeschlechtlicher Paare erneut in den Fokus und wirft gleichzeitig Fragen zur Einheit Europas auf.

 

Eheanerkennung quer durch die EU

Obwohl Polen gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich nicht zulässt, verpflichtete der Europäische Gerichtshof das Land, eine in Deutschland geschlossene Personenstandsurkunde umzuschreiben und damit die Verbindung anzuerkennen. Hintergrund ist das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU: Allen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern steht es zu, sich in jedem Mitgliedstaat gemeinsam mit ihrer Familie niederzulassen, ohne diskriminiert zu werden. Durch die Verweigerung der Anerkennung versuchte Polen, diesem Grundsatz Grenzen zu setzen. Anderswo in Europa gehen die Entwicklungen auseinander: Während 16 EU-Mitgliedsstaaten die Ehe für alle geöffnet haben, bieten sieben weitere lediglich eingetragene Lebenspartnerschaften an.

 

Rechtsetzung und gesellschaftlicher Widerstand

Der konkrete Fall betraf einen Polen sowie einen Mann mit doppelter deutsch-polnischer Staatsbürgerschaft, die ihre Ehe 2018 in Deutschland schlossen. Da Polen weder gleichgeschlechtliche Ehen noch Lebenspartnerschaften kennt, verweigerten die Behörden die Eintragung. Der EuGH stellte nun klar, dass eine „erhebliche Erschwerung“ ebenso wenig rechtens ist wie eine Verweigerung. Auch polnische Gerichte sind nun an dieses Urteil gebunden. Allerdings bleibt Polen rechtlich freigestellt, ob es die Ehe öffnet – erforderlich ist lediglich die Anerkennung von im EU-Ausland rechtmäßig Geschlossenem.

 

Einheit und Divergenz – ein Testfall für Europa?

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sendet nicht nur ein klares Signal an Polen, sondern an alle Mitgliedstaaten mit restriktiver Gesetzgebung. Sie zwingt diese, die Lebenswirklichkeiten in einem gemeinsamen Europa zumindest administrativ abzubilden. Dennoch bleibt der Weg zur vollständigen EU-weiten Gleichbehandlung offen, besonders da Präsident Karol Nawrocki Recht auf Blockade angekündigt hat. Unterdessen arbeitet Polens Regierung an einer Lebenspartnerschaftsregelung, deren Umsetzung unsicher bleibt.

Vor allem aber stellt sich die Frage: Kann und will die EU trotz wachsender gesellschaftlicher Gegensätze ihre Grundwerte effektiv verteidigen? Die nun gestärkte Freizügigkeit wird zum Prüfstein für die Zukunft Europas.

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