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Neuer Streit um SBGG

Neuer Streit um SBGG Übermittlung aller Personenstandsänderungen an die Polizei

ms - 12.02.2026 - 12:00 Uhr
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Mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) sorgt eine Entscheidung aus Baden-Württemberg derzeit für heftige Debatten. Das dortige Innenministerium hat per Verordnung festgelegt, dass frühere Vornamen und Geschlechtseinträge künftig automatisch an alle Polizeidienststellen und Strafermittlungsbehörden übermittelt werden sollen. Baden-Württemberg wäre nach Bayern damit das zweite Bundesland, das diesen Schritt gehen will. In Kraft treten soll die Regelung im November dieses Jahres. Queere Verbände sprechen von einem schweren Eingriff in die Grundrechte.

Planungen für Bund und Länder

Das SBGG ermöglicht es Menschen in Deutschland seit über einem Jahr, Vornamen und Geschlechtseintrag ohne externe Gutachten ändern zu lassen. Während das Gesetz auf Bundesebene beschlossen wurde, regelt Baden-Württemberg nun Details der Datenverarbeitung eigenständig. Auf Bundesebene plant Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Rahmen der angedachten Evaluation des Gesetzes in diesem Jahr eine ähnliche Änderung der Richtlinien landesweit für alle 16 Bundesländer. 

Das Innenministerium in Baden-Württemberg erklärte indes auf Anfrage der SPD, dass die Anpassung der Meldeverordnung aus Sicht der Behörde „rein technischer Natur“ und notwendig sei. Die Daten würden zur Aufgabenerfüllung der Polizei benötigt, insbesondere zur Gefahrenabwehr im Bereich Extremismus und Terrorismus. Die automatische Weiterleitung betreffe nicht ausschließlich Änderungen nach dem SBGG, sondern sämtliche Namensänderungen.

Kritik von queeren Vereinen 

Kritik kommt unter anderem von Janka Kluge vom Queeren Netzwerk Baden-Württemberg: „Ein Skandal ist, dass von den queerpolitischen Gruppen in Baden-Württemberg keine einzige einbezogen wurde. Weder der LSVD+ noch wir, das Queere Netzwerk Baden-Württemberg.“ Andere gesellschaftliche Gruppen wie Schul- und Elternvertretungen seien konsultiert worden, Interessenvertretungen von trans* und queeren Menschen hingegen demnach nicht.

Die oppositionelle SPD im Ländle erklärte, es sei „schlichtweg unerhört“, dass die queere Community außen vor gelassen worden sei.  Die Grünen, die zusammen mit der CDU die Regierung stellen, betonten: „Wer solche Regelungen einfach verkündet, ohne vorab die Betroffenen anzuhören, lässt die notwendige Sensibilität vermissen und kann kein Verständnis erwarten“, so Oliver Hildenbrand, Grünen-Sprecher für Queerpolitik.

Verteidigung des Innenministeriums 

Das Innenministerium verteidigte derweil sein Vorgehen. Man habe auf eine weitergehende Anhörung verzichtet, da es sich bei der Änderung zu regelmäßigen Datenübermittlungen „ausschließlich“ um eine technische Aktualisierung bestehender Datensätze handele. Bei polizeilichen Informationssystemen greife die, im SBGG festgesetzte Ausnahmemöglichkeit mit Blick auf das ansonsten verankerte Offenbarungsverbot nicht. 

Kluge vom Queeren Netzwerk bewertet das anders, die automatische Weitergabe sei „skandalös“. Der LSVD+ hob in einem Statement derweil den Unterschied zwischen anlassbezogener und anlassloser Datenübermittlung hervor, eine Übermittlung der früheren Geschlechtsdaten dürfe nur im Einzelfall erfolgen. Mit der Verordnung werde trans* Menschen „pauschal misstraut“ und sie würden mit Extremismus- und Terrorverdacht in Verbindung gebracht werden. 

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