Verzweiflungstat in Österreich Grünen-Gesundheitsminister Rauch betont vor Regierungsneubildung die Gefahren von „Homo-Heilungen“
Nach der letzten Wahl in Österreich Ende September formiert sich im Land aktuell ein Dreierbündnis für eine neue Regierung mit der ÖVP, der SPÖ und den Neos. Die angedachte Drei-Parteien-Koalition aus konservativer Volkspartei, Sozialdemokraten und Liberalen wird dabei voraussichtlich erneut ÖVP-Politiker Karl Nehammer als Bundeskanzler wählen. Ob ein Verbot von Konversionstherapien dann noch auf der Agenda steht, ist offen.
Jahrelanger Streit um Verbot
Seit Jahren wird im Land immer wieder um ein solches Gesetz gerungen, dass die gefährlichen und menschenverachtenden „Homo-Heilungen“ ähnlich wie in Deutschland und anderen EU-Ländern verbieten soll. Im Sommer 2024 wurden Forderungen nach einem EU-weiten Verbot laut. Zuletzt scheiterte das Vorhaben in Österreich mehrfach an den Grünen, die ein solches Gesetz nur unterzeichnen wollten, wenn neben Homo- und Bisexuellen auch Trans- sowie nicht-binäre Menschen mit eingeschlossen würden – das allerdings lehnte bis zuletzt die mitregierende ÖVP ab und verwies auf juristische Probleme für Mediziner, wenn diese dann dadurch keine Abklärung einer Geschlechtsdysphorie nicht mehr durchführen dürften.
Ob in einer neuen Regierung unter ÖVP-Führung ein Verbot der Konversationstherapien für Homosexuelle kommt, ist noch offen. Der scheidende grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch sah sich angesichts der Ausgangslage offenbar trotzdem zu einer Art von Verzweiflungsart genötigt, kurz bevor die Grünen aus der Regierung ausscheiden werden.
Statement des Gesundheitsministeriums
Das Gesundheitsministerium veröffentlichte so online eine explizite Stellungnahme und betonte darin abermals die Gefahren von Konversionstherapien. Konkret hält das Ministerium dabei fest, dass Konversionsbehandlungen keine Psychotherapie sei. Es gehe dabei nur um die „Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, des psychischen Geschlechts oder des Geschlechtsausdrucks“. Es handele sich in allen Fällen dabei nicht um „psychischen Störungen“. Wenn Menschen Probleme mit ihrer Sexualität hätten, gäbe es indes „fachlich fundierte Behandlungsmöglichkeiten“, deren Ziel eine Selbstwertstärkung der Betroffenen sei.
Schlussendlich hält das österreichische Gesundheitsministerium unter grüner Führung fest, dass all jene Maßnahmen, die „eine Veränderung der sexuellen Orientierung, des psychischen Geschlechts oder des Geschlechtsausdrucks zum Ziel haben, wie etwa Exorzismen“, nicht nur schädlich, sondern „sowohl ethisch als auch medizinisch-wissenschaftlich abzulehnen“ seien. „Dazu zählen auch alle anhaltenden Versuche oder Bemühungen, die die Absicht haben, die sexuelle Orientierung oder den Geschlechtsausdruck einer Person zu verändern, zu unterdrücken oder zu verdrängen.“
Verweis auf mögliche Strafbarkeit
In diesem Zusammenhang betonte die Behörde zuletzt auch eine mögliche Strafbarkeit von Konversionstherapien, bedenke man dabei eine Gesundheitsschädigung durch körperliche wie auch seelische Qualen. Das tatsächlich nachzuweisen, bleibt in Österreich allerdings schwierig, denn strafbar im Sinne einer Körperverletzung wird ein solcher unseriöser Heilungsversuch erst dann, wenn dadurch „ein Zustand mit Krankheitswert aus medizinischer Sicht hervorgerufen wird.“ So bleibt der Verweis auf die Strafbarkeit eher eine Luftnummer.
Zudem: An der Gesetzgebung wird auch die gesamte Erklärung des Gesundheitsministeriums nichts ändern – außerdem dürfte unter neuer Leitung das Statement höchstwahrscheinlich dann wieder online verschwinden. Bleibt die Hoffnung, dass ein mögliches neues Dreier-Regierungsbündnis ohne die Grünen sich dann zu einem praktikablen Gesetz gegen Konversionstherapien leichter durchringen kann.