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Ende der Konversionstherapien

Ende der Konversionstherapien Jeder vierte LGBTI*-Mensch ist davon in Europa bis heute betroffen – das muss sich ändern, fordert ACT

ms - 16.07.2024 - 09:00 Uhr
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Ein Verbot von Konversionstherapien in ganz Europa – so lautet die Kernforderung der Organisation ACT (Against Converion Therapy). Über 65.000 Menschen haben die Petition inzwischen unterschrieben. ACT wurde 2023 gegründet und ist eine europäische Nichtregierungsorganisation, die als internationaler Koordinator zwischen nationalen LGBTI*-Verbänden in der gesamten Europäischen Union agiert. 

Bürgerinitiative gegen Homo-Heilungen

„Unser Plan ist es, eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) zu gründen, um die Konversionstherapie in der Europäischen Union zu verbieten. Das Ziel unserer Initiative besteht darin, die Kommission aufzufordern, ein rechtsverbindliches Verbot der auf LGBTI*-Bürger ausgerichteten Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union vorzuschlagen.“

Die Vereinten Nationen haben die unseriösen, menschenverachtenden und schädlichen „Heilungsmethoden“, die zumeist auf Schwule und Lesben abzielen und oftmals von kirchlichen Einrichtungen angeboten werden, bereits eindeutig als Folter eingestuft – immer mehr Staaten verbieten Konversionstherapien bereits in Teilen oder komplett. 

Grausame Praktiken 

Die Methoden reichen von Exorzismus und spirituellen Interventionen wie stundenlanges Beten über Eisbäder und Elektroschocktherapien bis hin zu hormoneller Kastration und gewaltsamen Erregungsverboten. In Deutschland greift das Verbot bei Minderjährigen. 

Trotzdem erlebt bis heute jeder dritte Homosexuelle in der Bundesrepublik diese gefährlichen Therapien, die bei den Betroffenen verstärkt zu Depressionen oder Suizidgedanken führen können. Bis heute ist dabei umstritten, warum die Bundesrepublik die Konversionstherapien nicht komplett verboten hat wie andere EU-Länder, allen voran Frankreich oder auch Island

Ein großes Problem bis heute

Europaweit erlebt aktuell noch jeder vierte LGBTI*-Mensch Konversionstherapien, so die jüngsten Daten der Europäischen Grundrechteagentur. „Die EU hat beim Schutz der Grundrechte eine Schlüsselrolle inne. Sie ist verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung aller unmenschlichen Praktiken zu ergreifen. Die Kommission muss einen Richtlinienvorschlag zur Erweiterung der Liste der Straftaten mit europäischer Dimension um Konversionsmaßnahmen und/oder zur Änderung der Gleichbehandlungsrichtlinie zwecks Aufnahme eines Verbots dieser Maßnahmen vorlegen“, so die Gruppe ACT weiter. 

Mehr Hilfe und Rechte für Opfer

Darüber hinaus müsse die Kommission eine Entschließung annehmen, in der ein generelles Verbot von Konversionsmaßnahmen in der EU gefordert wird, um dem legislativen Moratorium entgegenzuwirken, so die Aktivisten weiter. Außerdem sollte sich die EU-Kommission dafür einsetzen, die Opferschutzrichtlinie um Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Konversionsmaßnahmen zu erweitern. Alle Mitgliedstaaten sollten dabei auch ein Verbot von Konversionsmaßnahmen einführen beziehungsweise ihre geltenden Verbote überprüfen.

In drei Schritten will ACT ihr Vorhaben erreichen: Zunächst soll ein Ausschuss mit mindestens sieben EU-Ländern um die Bürgerinitiative initiiert werden. Im nächsten Schritt sollen eine Million Unterschriften in Europa eingesammelt werden, bevor dann das Verbot von der EU-Kommission umgesetzt werden soll.  

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