Konversionstherapie Frankreich will Pseudo-Therapien mit Haftstrafen ahnden
Am Dienstagabend verabschiedete die französische Nationalversammlung einen Gesetzesentwurf, der Konversionstherapien mit Freiheitsentzug bestrafen soll. Der Entwurf geht nun weiter in den Senat. Auf den Weg gebracht hat ihn die Mehrheitspartei LREM.
Was sich dadurch ändert
Laut der Bild sind solche Therapien schon jetzt strafbar. Mit dem neuen Gesetz sollen sie nun aber als neues Vergehen in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Wer andere einer solchen Maßnahme unterzieht, muss mit zwei Jahren Haft rechnen. Die Strafe steigt auf drei Jahre, wenn das Opfer minderjährig ist oder zur eigenen Familie gehört. Laut Staatssekretärin für Chancengleichheit Elisabeth Moreno könnte das Gesetz „Leben retten“. Denn „da gibt es nichts zu heilen. Man darf nicht versuchen, die sexuelle Identität oder Orientierung von Menschen zu ändern.“ Wie viele Menschen in Frankreich von den gefährlichen Pseudo-Therapien betroffen sind, ist nur schwer feststellbar. Eine Kommission, die das untersuchen sollte, sprach 2019 von mehreren hundert Fällen. Doch es gibt seither immer mehr Hinweise.
Folgenreiche Maßnahmen
Die gesundheitlichen Folgen von Konversionstherapien sind erwiesenermaßen beträchtlich. Besonders trans* Personen leiden unter den „Behandlungen“ – auch weil sie oft brutaler ablaufen als solche zur „Korrektur“ der sexuellen Orientierung (SCHWULISSIMO berichtete). Auch der Dokumentarfilm „Pray Away“ spricht von den teils verheerenden Folgen (SCHWULISSIMO berichtete). In Deutschland sind solche Maßnahmen bereits verboten (SCHWULISSIMO berichtete).