Versagen der UN-Staaten Die UN-Mitgliedsstaaten verhindern nicht ausreichend die Tötung von Homosexuellen
Scharfe Kritik kommt jetzt von den Vereinten Nationen (UN) in New York: Die Mitgliedsstaaten kommen ihrer Verpflichtung nicht nach, Tötungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans-Personen wirksam zu verhindern, zu untersuchen und sie vor Vorurteilen, Diskriminierung und Hass ausreichend zu schützen.
Verpflichtung der Staatengemeinschaft
Zu dieser Einschätzung kommt aktuell der UN-Experte und Sonderberichterstatter für außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Morris Tidball-Binz: „Die Staaten haben die Pflicht, das Recht auf Leben jedes Einzelnen ohne Diskriminierung zu respektieren und zu schützen – dies ist keine Option, sondern eine Verpflichtung, und die internationale Gemeinschaft muss dringend Maßnahmen ergreifen, um die rechtswidrige Tötung von LGBTI*-Personen weltweit zu verhindern!“
In seinem Bericht an die 79. Sitzung der UN-Generalversammlung warnte der Sonderberichterstatter zudem vor bestehenden Praktiken, die zu Vorurteilen und Gewalt gegen LGBTI*-Personen führen, und nannte Beispiele für gute rechtliche und praktische Ermittlungs- und Schutzmaßnahmen aus der ganzen Welt. Diese Rahmenbedingungen müssten genutzt werden, um Vorurteile zu überwinden, Diskriminierung einzudämmen und Hass zu beseitigen, der zum unrechtmäßigen Tod von LGBTI*-Personen führt.
Appell an die staatliche Verantwortung
„Studien zeigen, dass die meisten kulturellen und religiösen Traditionen auf der ganzen Welt historisch gesehen geschlechtliche Vielfalt akzeptiert haben. Diese inhärente Toleranz wurde durch diskriminierende Gesetze und Praktiken der Staaten systematisch ausgehöhlt, was zu Gewalt gegen LGBTI*-Personen führte und oft auch ungestraft zum Tod führte. Der Schutz von LGBTI*-Personen vor solchen Verbrechen ist sowohl ein moralisches Gebot als auch eine rechtliche Verantwortung für Regierungen und Gesellschaften weltweit“, so Tidball-Binz weiter.
Dabei betonte der UN-Experte weiter, wie wichtig es außerdem sei, vielfältige Daten über diskriminierende Gewalt gegen LGBTI*-Personen und deren unrechtmäßige Tötung zu sammeln und zu analysieren, um präventive Politiken und Strategien zu entwickeln, die ihren wirksamen Schutz zukünftig deutlich besser gewährleisten können.
Es gebe in einigen Ländern der Welt bereits „ermutigende Praktiken“ zum Schutz von Homosexuellen und queeren Personen. Tidball-Binz empfiehlt daher, das sogenannte „Minnesota-Protokoll“ der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2016 zur Untersuchung potenziell rechtswidriger Tötungen so anzupassen und zu erweitern, dass künftig auch geschlechtsspezifische Leitlinien zur Untersuchung und Verhinderung von Tötungen von LGBTI*-Personen darin vorkommen.