LGBTI*-Rechte in Tschechien Sterilisations- und Operationszwang bei der Geschlechtsumwandlung entfällt
Erneut geht es schrittweise in Tschechien voran – nachdem zuletzt das bestehende Partnerschaftsgesetz erweitert und mehr Rechte für Homosexuelle eingeräumt worden sind, hat das Verfassungsgericht nun auch die Rechte von queeren Menschen gestärkt. Die Richter in Brünn urteilten mehrheitlich, dass bei einer Personenstandsänderung der bisherige Sterilisations- und Operationszwang gegen die Menschenwürde verstößt – die Regierung muss nun nachbessern.
Klares Votum für mehr Rechte
Die tschechische LGBTI*-Community feiert den juristischen Erfolg, der die Rechte gerade von Trans-Personen im Land massiv stärkt. Kein Trans-Mensch dürfe künftig noch gezwungen werden, sich für einen juristischen Geschlechtswechsel vorab Operationen unterziehen zu müssen, die noch aktuelle Rechtsprechung stehe dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eindeutig entgegen. Die Urteilssprechung steht auf starken Füßen, 13 der 15 Richter votierten dafür. Durch mehrere Instanzen hatte zuvor ein Trans-Mann geklagt.
Innenminister begrüßt Urteil
Die Regierung von Tschechien muss jetzt bis Juni 2025 die gesetzlichen Richtlinien ändern. Innenminister Vit Rakusan erklärte dazu auf X: „Das Bundesverfassungsgericht hat zugunsten der Menschenwürde entschieden. Ich bin sehr froh darüber, denn die Abschaffung der Bedingung der Operation, einschließlich der Sterilisation, im Falle einer offiziellen Geschlechtsumwandlung ist etwas, das ich seit langem unterstützt und befürwortet habe. Das gehört nicht in das Europa des 21. Jahrhunderts.“ In Deutschland wurde der Sterilisations- und Operationszwang bei einer Geschlechtsänderung bereits 2011 durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben.