Tödliche Penisvergrößerung Wunsch nach „monströsen Gehänge“ endete für schwulen Mann tödlich
Fünf Jahre Haft für einen 46-jährigen Mann, der ohne Sachkenntnisse eine Penisvergrößerung an einem schwulen 32-Jährigen vollzogen hat – dieses Urteil bleibt bestehen, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) im Revisionsverfahren. Der offensichtliche Pfuscher aus Solingen hatte das erste Urteil des Landgerichts in Wuppertal nicht akzeptiert.
Langer Leidensweg bis zum Tod
Ende August 2023 kamen die Richter dort zu dem klaren Schluss, dass die Anklage der Körperverletzung mit Todesfolge rechtmäßig ist. Der 46-Jährige hat keine medizinische oder anderweitig fachliche Ausbildung, wie er seinem 32-jährigen Opfer allerdings weißgemacht hatte. Dieser glaubte ihm und willigte in die Behandlung ein.
Der Pfuscher spritzte daraufhin mehrfach im Jahr 2019 Silikonöl in den Penis und den Hodensack des unwissenden schwulen Mannes. Das Öl gelangte durch die unsachgemäße Handhabung in die Blutlaufbahn und führte schlussendlich zu einer Blutvergiftung. Nach mehreren Monaten mit vielen Schmerzen verstarb der 32-Jährige deswegen im Jahr 2020 an Organversagen.
Fachwissen aus dem Internet
Vor Gericht hatte der 46-Jährige, der eigentlich als Restaurant-Fachmann tätig ist, mehrfach betont, dass er seinen schwulen Kunden über mögliche Risiken bis hin zum Tod aufgeklärt habe. Der junge Mann habe dabei trotzdem eingewilligt und erklärt, dass er sich ein „monströses Gehänge“ wünsche.
Die Erklärung schätzte das Gericht trotzdem nicht als strafmildernd ein, denn der Angeklagte hatte online sogar mit Silikon-Behandlungen geworben. Sein „Fachwissen“ habe er sich dabei im Internet angelesen. Kennengelernt hatten sich die beiden Männer bereits im Jahr 2016 auf einer schwulen Dating-App. Mit der jüngsten Entscheidung des BGH ist das Urteil nun rechtskräftig.