Streitfall Terre des Femmes Gericht ebnet Weg für eine außerordentliche Mitgliederversammlung um die Frage: Was ist eine Frau?
Seit mehreren Monaten kriselt es massiv bei Deutschlands größter Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TDF) – Ausgangspunkt ist dabei ein Streit um die Frage rund um biologische Frauen und Trans-Frauen. Nun bringt eine Entscheidung des Berliner Landgerichts neuen Schwung in die Angelegenheit.
Was ist eine Frau?
Dabei geht es im Kern um ein Positionspapier, welches die Frauenorganisation bereits 2020 veröffentlicht hatte. Darin ist klar festgehalten, dass das biologische Geschlecht ausschlaggebend für die Einschätzung einer Frau ist – eine bis heute oftmals vorhandene Streitfrage gerade mit Blick auf Schutzräume für Frauen. Damit positionierte sich die Frauenorganisation auch klar gegen die aktuellen Pläne der Ampel-Koalition zum Selbstbestimmungsgesetz, das die Definition einer Frau einzig von der Person selbst abhängig macht. Diverse Trans-Aktivisten liefen daraufhin Sturm gegen das Positionspapier, weswegen im Juli dieses Jahres der Verein zur Überraschung vieler seiner Mitglieder kurzfristig das Positionspapier zurücknahm. Wie es konkret zu dieser Entscheidung gekommen ist, ist bis heute nicht eindeutig.
Geschäftsführerin Christa Stolle hatte im Cicero-Interview erklärt, die Debatte um die Frage, was genau eine Frau ist, sei kontraproduktiv, spalterisch und destruktiv. Widerspruch dagegen kam von Inge Bell, ebenso aus dem Vorstand der Organisation. Ein Rechtsgutachten attestierte Teilen des Vorstandes schließlich sogar ein satzungs- und rechtswidriges Handeln, da die Mitglieder der Frauenorganisation in diese inhaltliche 180-Grad-Wende offensichtlich nicht mit einbezogen worden waren.
Sollte eine basisdemokratische Abstimmung verhindert werden?
Auch wenn rund 200 Frauen der Organisation den Wunsch nach einer außerordentlichen Mitfrauenversammlung äußerten, um die Sachlage basisdemokratisch zu klären, soll die Geschäftsführung und Teile des Vorstandes die Vernetzung der Vereins-Frauen untereinander behindert haben, um eine Abstimmung in dieser Angelegenheit zu verhindern. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Inge Bell zog daraufhin vor Gericht – das Landgericht in Berlin entschied jetzt in einem Eil-Antrag, dass die Geschäftsstelle Bell die Mitgliederlisten und alle Kontaktdaten übermitteln muss, sodass eine außerordentliche Mitfrauenversammlung angegangen werden kann.
Bell dazu via Twitter: „Das ist eine großartige Entscheidung. Sie ebnet endlich den Weg zu einer unabhängigen und direkten Kommunikation zwischen mir als Vorständin und den Mitfrauen – und damit auch den Weg zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Und eigentlich hätte es dazu auch gar keiner Gerichtsverhandlung bedurft, weil die Sache auf der Hand liegt. Die Geschäftsführerin ließ mir aber leider keine Wahl.“