Sieg vor Gericht Zwei Lesben gewinnen in der Schweiz mit ihrer Klage vor Gericht - sie waren aufgrund eines Kusses aus einer Bar geworfen worden
Freude in der Schweiz: Ein lesbisches Paar hat in einem Rechtsstreit jetzt final gewonnen, nachdem die zwei Frauen nach einem banalen Kuss aus einer Bar geworfen worden waren.
Klarer Fall von Homophobie
Der Vorfall ereignete sich im Januar 2023, als die zwei lesbischen Frauen die Rail One Bar in Baden im Kanton Aargau besuchten. Nach einem Kuss wurde das Paar von einer Serviceangestellten aufgefordert, die Bar augenblicklich zu verlassen. Ob mit oder ohne Aufforderung vom Bareigentümer, ist umstritten. Widerwillig folgten die zwei Lesben der Aufforderung und brachten den Fall zur Anzeige.
Die Staatsanwaltschaft nahm schlussendlich die Ermittlungen auf. Der Inhaber der Bar erklärte dabei, die beiden Frauen hätten sich „unanständig“ verhalten und mehrfach sexuell eindeutige Bewegungen gemacht. Die Ermittler sicherten daraufhin die Aufnahmen der Überwachungskamera in der Bar und bewerteten die Sachlage anders: Der Rauswurf der zwei Lesben sei demnach eindeutig auf Homophobie aufgrund der sexuellen Orientierung der beiden Frauen zurückzuführen.
Urteil mit Signalwirkung
Damit greift die sogenannte Anti-Rassismusstrafnorm, ein Anti-Diskriminierungsgesetz, das im Juli 2020 explizit um das Kriterium der sexuellen Orientierung erweitert worden war. Die betroffene Serviceangestellte ging gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vor Gericht. In zweiter Instanz bestätigte jetzt das Bezirksgericht in Baden die Richtigkeit der Strafe. Aufgrund der Diskriminierung muss die Servicefachkraft eine Geldbuße zahlen.
Die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) feiert das Urteil als wegweisend und als Stärkung der Rechte von Schwulen und Lesben im Land. Das Urteil sende dabei auch ein starkes Signal in die ganze Schweiz aus, dass die Rechte von Homo- und Bisexuellen im Land tatsächlich geschützt werden, so Co-Geschäftsführerin Alessandra Widmer.