Reform des Abstammungsrechts Österreich schafft Diskriminierung von homosexuellen Eltern ab - wann folgt Deutschland?
Wann kommt endlich die Reform des Abstammungsrechts für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland? Während der Frust über diese Frage inzwischen auch bei LGBTI*-Verbänden immer lauter wird, hat Österreich bereits gehandelt – die neuen Gesetze sind jetzt in Kraft getreten.
Diskriminierende Richtlinien
Bisher galt ähnlich wie in Deutschland auch in der Alpenrepublik bei einer Geburt durch eine Samenspende bei einem lesbischen Paar nur die leibliche Mutter als Elternteil, ihre Partnerin war juristisch gesehen eine Fremde. Die zweite Mutter musste erst durch die sogenannte Stiefkindadoption in einem meist mehrjährigen und kostenintensiven Verfahren ihr Recht erkämpfen – während des Prozesses drohte dabei zudem immer die Gefahr, dass das Kleinkind zur juristischen Waise wird, wenn die leibliche Mutter beispielsweise verstarb.
Reform in letzter Minute
Mit Beginn des neuen Jahres wurde der Paragraf 144 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) nun dahingehend geändert, dass verheiratete oder eingetragene Frauenpaare deutlich mehr Rechtssicherheit haben: Egal ob der Nachwuchs in der Klinik oder zu Hause gezeugt wurde, gelten in lesbischen Familien nun beide Frauen mit der Geburt des Kindes rechtmäßig als Eltern.
Erreicht wurde die gesetzliche Reform allerdings nicht ganz freiwillig, ein lesbisches Paar aus Wien hatte geklagt und schlussendlich Recht vor dem Verfassungsgerichtshof bekommen. Der österreichischen Regierung wurde bis Ende letzten Jahres Zeit gegeben, den Paragrafen zu ändern – dies geschah schlussendlich auch im Dezember 2023, sozusagen fast in letzter Minute.
Deutschland hinkt hinterher
Deutschland hinkt in diesem Fall seinem Nachbarland damit eindeutig hinterher, dabei ist die Reform des Abstammungsrechts eines der großen Vorhaben der queer-politischen Agenda der Ampel-Koalition und findet sich auch im landesweiten Aktionsplan „Queer Leben“. Ende letzten Jahres kritisierten zuletzt 36 LGBTI*-Verbände die bisherige Untätigkeit und forderten mehr Einsatz von der Bundesregierung.
Konkrete Vorschläge noch im Januar?
Wenige Stunden vor dem Jahreswechsel erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dann überraschend, dass bereits an einem Eckpunktepapier gearbeitet werde, noch im Januar wolle er konkrete Vorschläge vorlegen. „Wir wollen sicherstellen, dass alle Kinder von Geburt an eine rechtssichere Beziehung zu beiden Eltern haben können. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass in solchen Fällen die Partnerin der Frau, die das Kind gebiert, auch Mutter des Kindes werden kann, ohne dass sie das Kind adoptieren muss.“
Gegenüber der Funke Mediengruppe hatte Buschmann allerdings überdies bereits klargestellt, dass auch künftig ein Kind nicht mehr als zwei rechtliche Eltern haben werde und dass die Frau, die das Kind geboren hat, immer Mutter des Kindes sei, unabhängig von persönlichen Selbstdefinitionen. Zudem soll es auch Neuerungen im Bereich Unterhaltskosten sowie beim Namensrecht (Stichwort Doppelnamen) geben.