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Proteste in Indien

Proteste in Indien Gesetzesänderung soll Recht auf Selbstbestimmung einschränken

ms - 24.03.2026 - 14:30 Uhr
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In Indien haben in der Stadt Hyderabad zahlreiche LGBTIQ+-Aktivisten gegen eine Überarbeitung des „Transgender Persons Protection of Rights Amendment Bill“ demonstriert. Kritiker warnen, dass die angedachten Änderungen die Autonomie von trans* und queeren Personen einschränken könnten.

Gesetzesvorhaben sei „unmenschlich“

Die Demonstration fand am Dharna Chowk statt, wo die Aktivisten unter dem Motto „Unser Körper, unsere Wahl“ auf die Straße gingen. Redner bezeichneten die geplante Änderung als „unmenschlich“ und forderten deren sofortigen Rücknahme. Sie betonten, dass das Vorhaben die Privatsphäre, Würde und das Recht auf Selbstbestimmung von trans* Personen verletze. Rechtsanwalt G. Kiran Raj sagte laut Times of India: „Die Geschlechtsidentität muss auf Selbstbestimmung beruhen, nicht auf medizinischen Untersuchungen.“ Unter den Teilnehmern befanden sich unter anderem auch die LGBTIQ+-Organisationen Sahodaran und die Queer Bandhu Parents Association.

Bisheriges Gesetz zu vage? 

Die Änderungen sehen vor, dass künftig die Ausstellung von sogenannten Identitätskarten nicht mehr administrativ erfolgt, sondern über eine medizinische Begutachtung durch ein Gremium geregelt wird. Der Union-Minister für Soziale Gerechtigkeit und Empowerment, Dr. Virendra Kumar, argumentierte, dass das bestehende Gesetz von 2019, dass das Recht auf Selbstidentifikation garantiert, zu unpräzise sei. Zudem schlägt Kumar schärfere Strafen vor: Wer anderen Menschen eine trans* Identität „aufzwinge“, solle künftig mindestens zehn Jahre Haft erhalten, bei Kindern ist lebenslange Haft vorgesehen.

Der „Transgender Persons Protection of Rights Act“ von 2019 schützt derzeit die Rechte von trans* Personen in Indien. Das Gesetz erlaubt die Ausstellung einer Identitätsbescheinigung entsprechend der selbst wahrgenommenen Geschlechtsidentität und verbietet Diskriminierung in Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und öffentlichen Einrichtungen. Verstöße können mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Haft und Geldstrafen geahndet werden. Zuletzt hatte Indien erst vor wenigen Tagen für Schlagzeilen gesorgt, weil die allererste homosexuelle Person ins Parlament gewählt worden war

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