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Urteil in Brandenburg Queere Person erlebte Diskriminierung in Rehaklinik

Von ms - 11.05.2026 - 09:00 Uhr
Urteil in Brandenburg
Foto: iStock / FatCamera
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Nach dem Ausschluss aus einem Wassergymnastikkurs hat eine nicht-binäre Person vor Gericht erfolgreich Schmerzensgeld eingeklagt. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschied jetzt, dass eine Rehaklinik in Bad Belzig der klagenden Person eine Entschädigung zahlen muss. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, liegt die Summe bei mindestens 2.000 Euro. Über die genaue Höhe soll entschieden werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Gegen die Entscheidung können beide Seiten noch Rechtsmittel einlegen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Rehaklinik in Bad Belzig muss einer nicht-binären Person Schmerzensgeld zahlen.
  • Grund ist der Ausschluss aus einem Wassergymnastikkurs wegen fehlender Oberbekleidung.
  • Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel sah eine Diskriminierung als gegeben an.
  • Die Entschädigung beträgt mindestens 2.000 Euro.
  • Die Klinik spricht von einer „Dilemma-Situation“ und kündigt interne Aufarbeitung an.

Ausschluss nach Beschwerden von Mitpatienten

Auslöser des Verfahrens war ein Reha-Aufenthalt in der Oberlin Rehaklinik „Hoher Fläming“ vor vier Jahren. Nach Angaben des Gerichts hatten sich Mitpatienten darüber beschwert, dass die aus Berlin stammende, laut Gericht weiblich wahrgenommene Person während des Wassergymnastikkurses kein Oberteil tragen wollte. Daraufhin wurde die Person von dem Kurs ausgeschlossen.

Die klagende Person namens Yyuri Steffan, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlt, wertete dies als Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität und zog vor Gericht. Grundlage der Klage war das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Der Anwalt von Yyuri Steffan argumentierte, die betroffene Person sei gezwungen worden, sich einer Geschlechterzuordnung zu unterwerfen. Dies stelle eine Benachteiligung dar.

Klinik kündigt interne Aufarbeitung an

Die Rehaklinik erklärte, sie bedauere, dass sich die Person diskriminiert gefühlt habe. In einer Stellungnahme sprach die Einrichtung von einer „Dilemma-Situation“. Nach Angaben der Klinik wurde inzwischen ein interner Prozess angestoßen. Beschäftigte sollen sich dabei verstärkt mit Fragen der Geschlechtsdiversität auseinandersetzen.

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