Polizei gegen "Woke"-Agenda Polizeigewerkschaften befürchten neue Probleme im Umgang mit Kriminellen!
Die zwei Polizeigewerkschaften DPolG und GdP erklärten nun offiziell, dass sie die neuen Richtlinien bei der Berliner Polizei in puncto Leibesvisitationen von Trans-Verdächtigen für grundfalsch halten. Konkret steht im neuen Maßnahmenkatalog „Qualitätsstandards zur Durchsuchung Beschlagnahme und Sicherstellung bei trans- und intergeschlechtlichen Personen“, dass trans- und intergeschlechtliche Personen bei „bedrohtem Schamgefühl“ oder berechtigtem Interesse das Recht haben, die Durchsuchung von einer Person gleich(er)geschlechtlicher Identität vornehmen zu lassen. Somit ist das „primäre Geschlechtsorgan“ der betroffenen Person nicht mehr das Hauptkriterium bei polizeilichen Durchsuchungen.
Richtlinien müssen sofort aufgehoben werden
„Leider finden wir das Ergebnis schlecht", fasst der DPolG-Landesvorsitzende Bodo Pfalzgraf die neuen Richtlinien zusammen. Und weiter: „Das kann im polizeilichen Alltag Unsicherheit, zusätzliche Gefahren und wiederum sexuelle Diskriminierungen (!) für die Mitarbeitenden der Polizei bedeuten; wenn zum Beispiel eine Person mit männlichen Geschlechtsmerkmalen auf Durchsuchungsmaßnahmen durch weibliche Dienstkräfte besteht. Das ist kein zumutbarer Zustand für unsere Kolleginnen und Kollegen!“
Zudem sieht Pfalzgraf auch anderweitig Probleme in der Polizeipraxis: „Auf Wunsch soll ein Arzt hinzugezogen werden. Doch Ärzte sind nicht schnell verfügbar, sie müssten erst zum Ort gebracht werden“, denn die Richtlinien besagen ebenso: Kein Transport ohne Durchsuchung. Abschließend hält Pfalzgraf fest: „Die Anpassung der Qualitätsstandards ist schlecht gemacht. Sie muss sofort aufgehoben und praxisnah gestaltet werden!“
Polizei unterstützt bereits LGBTI*-Menschen
Dabei hält die Polizeigewerkschaft weiter fest: „Wir möchten hervorheben, dass die Polizei Berlin seit vielen Jahren betroffene Personen aus diesen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, durch geschultes Personal unterstützt. Nach innen und nach außen. Die Intention hinter diesen angepassten Qualitätsstandards ist also politisch motiviert. Umgangssprachlich heißt es, Woke sei die Aufmerksamkeit, Wachsamkeit beziehungsweise die Feinfühligkeit gegenüber Menschen in Minderheitensituationen, marginalisierten Gruppen und Momenten von Diskriminierungen. Gesellschaftlich werden die Bedürfnisse dieser Minderheiten durch ihre Interessenvertreter lautstark an die Mehrheitsgesellschaft herangetragen und oft moralisiert zum Ausdruck gebracht.“
Viel Raum für Missbrauch
Für die Gewerkschaft ist dabei klar: „Polizeilich wurden nun – in den Qualitätsstandards – schwammige Regelungen in Kraft gesetzt, die viel Raum für Missbrauch und Fehlinterpretation lassen. Denn es treffen aktuell zwei Welten aufeinander, die für sich gesehen nicht leicht vereinbar sind. Die Grundlagen polizeilichen Handelns gemäß StPO und ASOG Berlin und das Bedürfnis nach Akzeptanz der LSBTIQ+ und ihrer nicht abschließend definierten Anzahl an geschlechtlichen Identitäten.“
Keine Rücksicht mehr für Polizisten?
Ähnlich verheerend fällt das Urteil bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gegenüber der Berliner Zeitung aus: „Es wird auf wirklich alles und Jeden Rücksicht genommen, nur auf unsere auf der Straße arbeitenden Kolleginnen und Kollegen nicht. Das öffnet Tür und Tor für Menschen, die so etwas maßlos ausnutzen“, so Pressesprecher Benjamin Jendro.
Dabei sieht die GdP auch im praktischen Alltag große Probleme, gerade wenn die Richtlinien als bindend festgelegt werden: „Diese kann und darf aber keine dienstrechtliche Folgen haben, wenn eine Kollegin oder ein Kollege aus Pietätsgründen keine Rücksicht auf potenzielle Straftäter nehmen kann oder der Kollege sich spontan dafür entscheidet, sich auch als anderes Geschlecht zu fühlen.“ Zwar gibt es bereits grundsätzlich seit 2010 klare Regeln im Umgang mit Trans-Personen, im Juni dieses Jahres wurden diese aber nun in einigen Aspekten geändert und der Strafprozessordnung angepasst.