Pastor vor Gericht Sind Hass-Kommentare gegen Homosexuelle von der Religionsfreiheit gedeckt?
Der Prozess gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung geht in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision gegen den Freispruch des konservativen evangelischen Geistlichen eingelegt, der Homosexuelle als Verbrecher bezeichnet haben soll. Ende Februar wird der Fall nun erneut verhandelt, dieses Mal vor dem Oberlandesgericht in Bremen. Zum dritten Mal wird sich damit ein Gericht mit der Sachlage befassen, zuvor hatte ein Amtsgericht Latzel für schuldig befunden; dass daraufhin eingesetzte Landgericht allerdings in zweiter Instanz den Pastor der Bremer St. Martinikirche freigesprochen.
Wie schwer wiegt Religionsfreiheit?
Beim jetzt angesetzten Termin am 23. Februar wird keine erneute Beweisaufnahme stattfinden, sondern grundsätzlich noch einmal erörtert werden, ob die Äußerungen des Geistlichen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen oder eben nicht. Dabei steht auch die spannende Frage im Raum, ob solche Äußerungen von der Religionsfreiheit gedeckt sind. Das Landgericht hatte sich im vergangenen Jahr in seinem Freispruch darauf berufen.
Homosexuelle seien todeswürdig
Der Vorfall selbst liegt bereits mehr als drei Jahre zurück: Bei einem Eheseminar im Jahr 2019 soll Latzel vor rund 60 Seminarteilnehmern von den „Verbrechern vom Christopher Street Day“ erzählt haben, die überall herumlaufen und Gottes Schöpfungsordnung angreifen würden. Dies soll der Pastor als „teuflisch und satanisch“ definiert und zudem erklärt haben, dass Homosexualität eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ und damit „todeswürdig“ sei. Das Seminar selbst hatte Latzel via YouTube auch online gestellt.
Ist ein Ende des Rechtsstreits in Sicht?
Das Oberlandesgericht kann nun den Freispruch des Landgerichts bestätigen, womit der Fall endgültig beendet wäre, selbst ein neues Urteil sprechen oder das Verfahren zurück ans Landgericht verweisen, sodass hier der Fall neu verhandelt werden müsste.
Latzel selbst soll sich in der Vergangenheit auch bereits negativ über Katholiken, Buddhisten oder auch Muslime geäußert haben, zu einer Anklage ist es allerdings nie gekommen. Seine Pfarrgemeinde St. Martini in der Bremer Innenstadt hat rund 1.200 Mitglieder und gehört zu den streng konservativen Gruppen innerhalb der insgesamt 61 Kirchengemeinden der evangelischen Kirche in Bremen.