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Notfallmedikament bei Chemsex
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Notfallmedikament bei Chemsex Der Nasenspray Naloxon kann zum Lebensretter bei Überdosierungen werden - und soll künftig nicht mehr verschreibungspflichtig sein

ms - 25.02.2025 - 14:00 Uhr
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Gute Nachrichten für die schwule, sexpositive Community mit einer Vorliebe für Chemsex: Das Nasenspray Naloxon soll künftig einfacher zugänglich sein. Es könnte bei versehentlichen Überdosierungen zum lebensrettenden Game-Changer werden, da das Medikament nach wenigen Minuten die atemlähmende Wirkung von einigen illegalen Substanzen stoppt. 

Künftig direkt aus der Apotheke?

Bereits seit Jahren findet das Notfallmedikament seinen Einsatz und konnte in vielen Fällen bereits massive Langzeitfolgen bei Drogenkonsumenten bis hin zu Todesfällen verhindern. Aus diesem Grund hat der zuständige Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jetzt einstimmig empfohlen, dass der Nasenspray nicht mehr verschreibungspflichtig sein sollte. 

Das würde bedeuten, dass das Medikament einfach direkt bei allen Apotheken eingekauft werden kann – und so zum Lebensretter gerade bei Chemsex-Partys werden könnte. Dem Entschluss waren mehrere Modellprojekte vorausgegangen, die eindeutig aufzeigten, dass auch Laien das Medikament im Notfall fachgerecht anwenden können. 

Besonderes Problem der Community 

Überdosierungen beim Drogenkonsum in Zusammenhang mit Sex sind gerade in der schwulen Community bis heute ein besonderes Problem, zuletzt betonte die Kölner Aidshilfe die Gefahrensituation und erklärte, dass allein in der Rheinmetropole 2024 vier Homosexuelle im Zuge von Chemsex verstorben sind. 

In einem ersten Schritt soll es der Bundes- und Landespolizei wie auch allen Einrichtungen im Bereich Drogen- und Suchthilfe nun ermöglicht werden, Naloxon einfacher zu bekommen. Weitere Fachgremien befürworten den Wegfall der Verschreibungspflicht – Experten gehen davon aus, dass schlussendlich auch die Bundesregierung grünes Licht für die Umsetzung geben wird. Final muss die Verordnung vom Gesundheitsministerium und dem Bundesrat genehmigt werden – aufgrund der Bundestagswahl und der Neubildung der Bundesregierung ist mit einer Umsetzung aber wahrscheinlich erst im Sommer dieses Jahres zu rechnen.   

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