Mehr Diskriminierungsschutz! Verbindliche Standards im Kampf gegen Diskriminierung in der EU!
Der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) der Europäischen Union in Luxemburg hat sich jetzt zusammen mit der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten auf eine europaweite Stärkung von Gleichbehandlungsstellen verständigt.
Dabei wurden zwei wesentliche Aspekte als Richtlinien festgelegt. Ziel dieser Vorschläge sind verbindliche Standards für die Unabhängigkeit, Ressourcenausstattung und Kompetenzen nationaler Gleichbehandlungsstellen. Bislang waren diese in der EU sehr unterschiedlich ausgestaltet. Der Schritt könnte gerade auch für LGBTI*-Menschen erhebliche Verbesserungen in ihren jeweiligen Ländern mit sich bringen, wenn es darum geht, Diskriminierung weiter abzubauen.
Klare Strukturen im Umgang mit LGBTI*-Menschen
Der erste, sogenannte „Diversity“-Richtlinienvorschlag setzt Standards für Gleichbehandlungsstellen in diversen Bereichen fest, darunter fallen die ethnische Herkunft, der Beruf, die Religion oder Weltanschauung, das Alter, eine Behinderung und auch die „sexuelle Identität“. Der zweite Richtlinienvorschlag „Gender“ will Standards im Bereich Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen verbindlich festsetzen.
Deutschland kann besser werden!
Bundesministerin Lisa Paus erklärte dazu: „Die Richtlinienvorschläge sind ein gutes Signal für mehr Schutz vor Diskriminierung in Europa. Wenn Gleichbehandlungsstellen überall in der EU finanziell gut ausgestattet werden, unabhängig in ihrer Tätigkeit sind und mehr Befugnisse erhalten, können von Diskriminierung betroffene Menschen besser beraten und effektiver geschützt werden. In der Bundesrepublik übernimmt diese Aufgabe mit Erfolg die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Doch auch Deutschland kann besser werden bei Prävention, Beratung und Rechtsdurchsetzung.“
Der Entscheidung vorausgegangen war eine Studie der EU, die festgestellt hatte, dass der Schutz vor Diskriminierung in der Union sehr ungleich aufgestellt ist. Der „Diversity“-Richtlinienvorschlag bedarf jetzt nur noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedarf, während der „Gender“-Richtlinienvorschlag noch zwischen Rat, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament verhandelt werden wird.