Lügenbaron vor Gericht Anklage spricht von Betrug, Geldwäsche und Veruntreuung
Ob die zuletzt geäußerten Pläne bezüglich einer Wiederwahl des einstigen Shootingstars der Republikaner, George Santos, noch gelingen können, darf in diesen Tagen immer mehr bezweifelt werden. Einst als schwuler Vorzeige-Politiker von der Partei hofiert, sinkt der Stern des 34-Jährigen Lügenbarons immer schneller. Inzwischen gilt es als Fakt, dass Santos in den allermeisten wesentlichen Aspekten seiner Lebensgeschichte von Ausbildung, über Schulabschlüsse und angebliche Arbeitgeber an der Wall Street bis hin zu seiner Herkunft dreist gelogen hat.
Betrug, Geldwäsche und Diebstahl
Dabei sitzt der schwule Abgeordnete für seinen New Yorker Wahlbezirk erst seit November letzten Jahres im US-Repräsentantenhaus. Immer wieder wurden in den letzten Wochen Forderungen laut, der frühere Vorzeige-Republikaner müsse zurücktreten, Santos selbst lehnte das bis zuletzt ab und sprach höchstens von einer kurzen Pause seiner politischen Tätigkeiten. Nach Ermittlungen des FBIs sowie des Justizministeriums wurde jetzt allerdings Anklage gegen Santos erhoben. Die Vorwürfe: Betrug, Geldwäsche, Veruntreuung sowie Diebstahl von öffentlichen Geldern und Falschaussage vor dem US-Kongress. Kaum vor Gericht angekommen, wurde Santos deswegen jetzt auch festgenommen.
Santos plädiert auf „nicht schuldig“
Staatsanwalt Breon Peace erklärte dazu: „Diese Anklageschrift zielt darauf ab, Santos für verschiedene betrügerische Machenschaften und dreiste Falschdarstellungen zur Rechenschaft zu ziehen. Insgesamt wird Santos in der Anklageschrift beschuldigt, wiederholt Unehrlichkeit und Täuschung angewandt zu haben, um in die Hallen des Kongresses aufzusteigen und sich zu bereichern. Er nutzte politische Spenden, um sich die Taschen zu füllen, beantragte unrechtmäßig Arbeitslosengeld, die New Yorker erhalten hätten sollen, die aufgrund der Pandemie ihren Arbeitsplatz verloren hatten, und belog das Repräsentantenhaus." Die Anklageschrift umfasst insgesamt 13 Punkte. Santos selbst plädiert weiterhin auf „nicht schuldig“.