Koch begrüßt EU-Beschluss Urteil des EuGH betont gleiche Rechte für alle in der EU
Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur unionsweiten Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehen. Dabei betonte sie weiter: „Gleiche Rechte sind auch wirklich gleiche Rechte.“
EuGH stärkte Homosexuellen-Rechte
Der EuGH hatte gestern entschieden, dass Polen die Ehe zweier schwuler Männer anerkennen muss, die in Deutschland geheiratet hatten – das gilt auch dann, wenn im jeweiligen EU-Land nicht die Möglichkeit einer homosexuellen Ehe existiert. Kernaspekt war dabei die Entscheidung, dass sich alle Mitbürger der EU in jedem Mitgliedsstaat niederlassen dürfen, ohne dabei Diskriminierung zu erfahren. Geklagt hatte im konkreten Fall ein schwules Paar, wobei einer von beiden Männern sowohl die deutsche wie auch die polnische Staatsbürgerschaft besitzt. 2018 hatte das Paar in Deutschland geheiratet und war später zurück nach Polen gezogen, wo die Behörden sich geweigert hatten, ihre Ehe rechtlich anzuerkennen.
Botschaft an alle EU-Staaten
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Koch betonte dazu jetzt: „Eine Ehe, die in einem EU-Land geschlossen wurde, muss in der gesamten Union anerkannt werden. Diesen Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof nun bekräftigt, was auch der Haltung der Bundesregierung entspricht. Das bedeutet: Wer in der EU heiratet, hat das Recht, überall in Europa als verheiratetes Paar zu leben.“
Und weiter: „Das Urteil des EuGH ist völlig richtig. Die Bewegungsfreiheit gilt uneingeschränkt auch für queere Paare, die ihr gemeinsames Leben gestalten wollen. Die Mitgliedstaaten müssen die Botschaft verstehen: Gleiche Rechte sind auch wirklich gleiche Rechte. Es ist ermutigend, wenn höchste europäische Gerichte die Rechte queerer Menschen stärken und sich für Gleichbehandlung und Anerkennung einsetzen.“ Abschließend bekräftigte Koch zudem: „Das Urteil stellt klar: Gleichgeschlechtliche Ehen, die in einem EU-Mitgliedstaat legal geschlossen wurden, müssen auch in anderen EU-Staaten anerkannt werden, selbst wenn diese die ‘Ehe für alle’ noch nicht eingeführt haben.”