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Queer-Beauftragte Sophie Koch
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Queer-Beauftragte Sophie Koch Welche Schwerpunkte möchte die SPD-Politikerin in den nächsten Jahren setzen?

ms - 06.06.2025 - 14:00 Uhr
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Vor wenigen Tagen wurde die SPD-Politikerin Sophie Koch (32) zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt bestellt. Sie ist Mitglied im sächsischen Landtag und tritt nun als Queer-Beauftragte die Nachfolge von Sven Lehmann an. SCHWULISSIMO gab Sie exklusiv ihr erstes Interview im neuen Amt. 

Frau Koch, erst einmal herzliche Gratulation zur Stelle der neuen Queer-Beauftragten in Deutschland. Welche Schwerpunkte wollen Sie in der aktuellen Legislatur-Periode im Bereich LGBTIQ+ setzen?

Herzlichen Dank für diese freundlichen Worte. Ich empfinde die neue Aufgabe auch als große Ehre. Aber ich blicke auch voller Demut darauf, denn die Herausforderungen sind gewaltig. Und das sage ich insbesondere mit Blick auf zunehmende Verunsicherungen und Anfeindungen gegen queere Menschen – in unserer Gesellschaft und weltweit. Mein übergeordnetes Ziel ist es, den Boden für einen guten Dialog zu bereiten und Brücken zu bauen. Ich möchte bei meinen Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung um Vertrauen werben und Gespräche auf Augenhöhe mit der Zivilgesellschaft initiieren. Der politische Handlungsbedarf ist nicht überraschend: Queere Menschen und ihre Rechte müssen endlich auch von Artikel 3 Grundgesetz geschützt werden. Im Abstammungsrecht muss die Diskriminierung von queeren Eltern und ihren Kindern beseitigt werden. Und natürlich kann unser Land nur von einem besseren AGG profitieren, das allen Seiten Rechtssicherheit gibt. Ich werde versuchen an der Arbeit bisheriger Queerpolitiker*innen anzuknüpfen und für diese Vorhaben zu werben und zu sensibilisieren.

Sie sind die erste Frau und die erste ostdeutsche Person im Amt und betonen auch, dass Ihnen gerade der Kampf für Vielfalt im ländlichen Raum nicht fremd ist. Können Sie hier mit Ihrem Background vielleicht noch einmal ganz anders den massiven Angriffen auf CSDs und Pride-Paraden in Ostdeutschland entgegenwirken?

Naja, ich würde erstmal behaupten, dass ich spezifische Erfahrungen habe, die ich einbringen kann. Also um das klar zu sagen: Ich habe CSDs erlebt, bei denen man sich in Gebäude zurückziehen musste, um sich vor Naziaufmärschen in Sicherheit zu bringen. Ich kenne das Gefühl, weder Vorbilder noch Ansprechpersonen, geschweige denn Beratungsstrukturen zu haben. Aber ich kenne auch das Gefühl, eine Zivilgesellschaft zu erleben, die voller Mut und Zuversicht und Kraft etwas auf die Beine stellt – in einem Umfeld ohne große Unternehmen oder überregionale Beachtung. Vielleicht hilft mir das dabei, eine gewisse Klarheit in Gespräche einzubringen, wenn andere Menschen eher die Assoziation im Kopf haben, dass CSDs bunte, laute, glitzernde Partys sind. Für mich war und ist ein CSD immer eine hoch politische Angelegenheit, eine Demonstration. Aber ob und wie genau das hilft, den Angriffen entgegenzuwirken, das wird sich sicher erst in den kommenden Jahren zeigen müssen.

Der Verfassungsschutz in Brandenburg warnte kürzlich vor Angriffen und Aufmärschen von Rechtsextremen bei CSDs und Pride-Paraden in diesem Jahr. Was kann und was muss aus Ihrer Sicht schnellstmöglich geschehen, um die Sicherheit der Teilnehmer besser zu gewährleisten?

Diese Frage ist aus meiner Sicht paradox. Natürlich geht es erstmal vor allem um ganz handfesten Schutz und den Willen der Behörden vor Ort, CSD-Demonstrationen möglich zu machen. Denn da fängt es ja schon an: CSDs sind und waren immer politische Demonstrationen. Die Menschen gehen für ihre Rechte, für ihre Würde und damit für unser aller Freiheit auf die Straße. Da sollte es keine Debatten geben, ob einzelne Lieder politisch genug sind. Und da sollte es auch kein Wegsehen vonseiten der Sicherheitsbehörden geben, wenn im rechtsextremen Milieu zu Störungen mobilisiert wird. Meine Beobachtung ist, dass wir alle da im letzten Jahr viel gelernt haben. Wir alle waren überrascht und schockiert von der Situation letztes Jahr in Bautzen. Aber schon in Leipzig hat die Polizei dann ihr Einsatzkonzept sichtbar an die neue Lage angepasst. Ich bin dafür sehr dankbar. Und ich bin optimistisch, dass wir mit vielen Gesprächen auch in diesem Jahr wieder gute Einsatzkonzepte zum Schutz dieser Demonstrationen erleben werden. Aber es ist natürlich dramatisch, dass solche Konzepte überhaut und zunehmend erforderlich sind. Deshalb ist mir wichtig zu betonen: Polizei und Sicherheitsbehörden können vor Ort Schutz ermöglichen. Aber sie können keine Kürzungen im Bereich der Demokratiebildung und der Jugendarbeit kompensieren. Denn die Frage, wie wir gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit begegnen, wie wir den Hass aus der Gesellschaft bringen, diese Frage ist komplex und muss langfristig auch mit viel Geld beantwortet werden. Sie lässt sich nicht nach einer Wahlperiode abrechnen. Aber gerade deshalb müssen wir den Mut haben, sie wieder verstärkt anzugehen. Wir müssen jetzt das Geld für Bildungsprojekte in die Hand nehmen, damit wir in einigen Jahren idealerweise wieder weniger robusten Schutz von CSDs benötigen.

Ein Blick auf die generelle Hasskriminalität gegenüber queeren Menschen: Zuletzt stieg diese in Deutschland binnen eines Jahres erneut um 24 Prozent auf fast 3.000 Straftaten an, wobei 90 Prozent der Übergriffe gar nicht erst dokumentiert werden. Wie können wir den Trend umkehren? Was muss die Politik tun, um diese Welle von Hass und Gewalt zu stoppen? 

Ein Satz zu den Zahlen vorweg: Wir wissen aus europäischen Studien, dass das Dunkelfeld bei queerfeindlichen Straftaten ziemlich groß ist, dass also sehr viele Straftaten gar nicht in der Statistik auftauchen. Das hat viel mit der Anzeigebereitschaft und dem historisch gewachsenen Misstrauen der Community gegenüber Sicherheitsbehörden zu tun. Und das hat viel mit unzureichender Sensibilität der Beamten zu tun: Sie müssen bei einer Anzeigeaufnahme erkennen, dass es sich möglicherweise um Hasskriminalität handelt und den Fall entsprechend einordnen. Wenn also die Zahlen in der Statistik steigen, dann liegt darin auch eine gute Nachricht: Mehr und mehr Betroffene trauen sich, die Straftaten anzuzeigen. Und mehr und mehr Beamte sind gut sensibilisiert, um den Fall dann auch korrekt zu erkennen und einzuordnen. Aber wie schon gesagt, das gesellschaftliche Klima hat sich definitiv verändert. Hass und Gewalt haben zugenommen, das spüren wir alle im Alltag. Es ist deshalb gut, dass die Bundesinnenministerin a.D. Nancy Faser gleich zu Beginn ihrer Amtszeit den Arbeitskreis „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ in ihrem Ministerium eingerichtet hat – mit Zivilgesellschaft, den Landes- und Bundesbehörden. Dieser Arbeitskreis hat einen umfassenden Bericht mit zahlreichen klugen Maßnahmen zur Verbesserung der Anzeigebereitschaft und zur Sensibilisierung der Beamten vorgelegt. Diese Maßnahmen müssen wir in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden umsetzen. Aber wie schon gesagt: Sicherheitsbehörden leisten repressive Arbeit zum unmittelbaren Schutz vor Bedrohung. Wir dürfen den Aspekt der präventiven Arbeit nicht vergessen, also der Demokratieförderung, der politischen Bildung und der Jugendarbeit.

Queere Vereine begrüßten Ihre Ernennung, erklärten aber im gleichen Atemzug, dass Sie vor großen Herausforderungen stehen, denn der Koalitionsvertrag weise „massive queerpolitische Lücken“ auf. Die Linke queer attestierte indes, ihr Amt „nütze nichts“, wenn Sie von der Regierung nicht gehört werden. Wie werden Sie sich in der Bundesregierung Gehör verschaffen für die Belange der Community?

Wir haben eine CDU-SPD-Koalition. Mein Amt ist in einem CDU-Ministerium angesiedelt. Das ist doch genau die Chance, sich in der ganzen Regierung Gehör zu verschaffen, auch bei denen, die vielleicht eher skeptisch sind. Mal auf den Tisch hauen wird da nicht helfen. Das bin ich auch nicht. Ich möchte eine vertrauensvolle Ebene mit den Kolleginnen und Kollegen in der Regierung herstellen und pflegen. Ich muss erklären, was eine bestimmte Entscheidung für die Lebensrealität queerer Menschen bedeutet. Ich bin seit letztem Jahr Landtagsabgeordnete in Sachsen und arbeite dort in einer Minderheitsregierung, die sich für jedes einzelne Vorhaben eine Mehrheit suchen muss. Das ist oft zäh und mühsam, das ist richtig harte Arbeit. Aber es hat mich auch sehr deutlich gelehrt, wie wichtig Vertrauen und eine solide zwischenmenschliche Ebene in der politischen Arbeit sind. Vielleicht klingt das seltsam. Aber ich bin wirklich dankbar für diese Schule. Meine ersten Gespräche in Berlin haben mir in der Hinsicht ein sehr gutes Gefühl gegeben: Es ist möglich, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Auch mit Kolleginnen und Kollegen von CDU und CSU, bei denen das qua Parteibuch erstmal nicht so vorgesehen wäre. Ich bin also optimistisch, dass wir es gemeinsam schaffen werden, noch die eine oder andere rechtliche Diskriminierung zu beenden.

Ein zentrales Anliegen ist der nationale Aktionsplan „Queer Leben“, an dem fast drei Jahre lang von der Vorgängerregierung gearbeitet worden ist. Vieles konnte noch nicht umgesetzt werden, die erste Finanzierung war erst für 2025 geplant. Wollen Sie den Aktionsplan fortführen? Welche Aspekte sind Ihnen hier besonders wichtig? Und wie sieht es mit der Finanzierung aus?

Im Rahmen des nationalen Aktionsplans wurde in enger Abstimmung zwischen Zivilgesellschaft, Landes- und Bundesministerien ein umfassender Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dazu möchte ich gern zwei Aspekte besonders hervorheben: Dieser Maßnahmenkatalog liegt uns jetzt vor und verdeutlicht, was alles noch für die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt getan werden kann und muss. Er skizziert ein Idealbild und gibt mir und uns insofern Orientierung. Fast noch wichtiger erscheint mir aber, was im Verlauf dieser Arbeit passiert ist. Dass all diese so unterschiedlichen Akteure an einen Tisch gekommen sind, um über Lösungen zu beraten, ist keineswegs selbstverständlich. Dass Kolleginnen und Kollegen aus der Abteilung für öffentliche Sicherheit gemeinsam mit queerer Zivilgesellschaft und Landespolizeibehörden über Wege zur Bekämpfung von Hasskriminalität nachgedacht haben, ist keineswegs selbstverständlich. Dass sich Vertreterinnen und Vertreter medizinischer Fachgesellschaften gemeinsam mit queeren Menschen und Beamten aus dem Gesundheitsministerium über spezifische Versorgungsbedarfe unterhalten, ist keineswegs selbstverständlich. Aber all das ist für eine gute Politik unerlässlich. Ich werde deswegen versuchen, in die großen Fußstapfen von Sven Lehmann zu treten und diese wichtige Austauscharbeit fortzusetzen. Denn wie schon gesagt: Gute Arbeit passiert vor allem dort, wo Menschen sich vertrauen und gemeinsam auf Augenhöhe an Lösungen arbeiten.

Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte im April in der Talkshow „Caren Miosga“, er wolle gleichgeschlechtliche Paare beim Adoptionsrecht gleichstellen. Die Hoffnungen sind groß, dass damit endlich auch eine Reform des Abstammungsrechts gelingt, sodass lesbische Mütter nicht mehr den langwierigen und teuren Weg über eine Stiefkindadoption gehen müssen. Wie ist hier der aktuelle Stand? Wird die Reform in dieser Legislaturperiode umgesetzt?  

Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, in dieser Frage zeitnah ein Urteil zu sprechen. Ich gehe im Moment also davon aus, dass der Gesetzgeber sich dann auch recht bald damit beschäftigen wird. Mir ist nur persönlich wichtig zu betonen, dass im aktuellen Abstammungsrecht nicht nur die Kinder lesbischer Eltern diskriminiert werden: Auch für die Kinder von trans* Eltern gibt es bis heute keine wirklich diskriminierungsfreie Regelung. Und ehrlicherweise auch einen etwas blinden Fleck in der Debatte. Ich werde mich also in meinen Gesprächen zur Reform des Abstammungsrechts dafür einsetzen, dass damit wirklich alle Kinder von queeren Eltern die gleichen Rechte bekommen. Denn darum muss es uns doch auch als Gesellschaft gehen: Alle Kinder sollten von Beginn an grundsätzlich dieselben Rechte und Möglichkeiten haben. Das darf nicht an einem vermeintlich unpassenden Geschlechtseintrag der Eltern scheitern.

Bis 2026 soll das Selbstbestimmungsgesetz evaluiert und überarbeitet werden, die CDU/CSU hat Änderungen angekündigt, wurde aber im Detail noch nicht konkret. Können Sie hier etwas zum aktuellen Stand sagen – und was würden Sie sich als neue Queer-Beauftragte hier wünschen? 

Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist an dieser Stelle klar: Wir evaluieren zeitnah bestimmte Aspekte des Gesetzes. Davon unberührt bleibt aber natürlich die allgemeine Evaluation zum November 2029, die im Gesetz selbst festgeschrieben ist und die selbstverständlich alle Aspekte beleuchten wird. Dabei wird für mich die Frage im Vordergrund stehen, wie viel Leid mit dem Gesetz verhindert werden konnte, wie vielen Menschen mit diesem niedrigschwelligen Verfahren das Leben erleichtert werden konnte. Ich bin mir sicher, dann werden wir eine überragend positive Bilanz des Gesetzes sehen. Zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass es immer und überall einzelne Menschen mit schlechten Absichten geben wird. Aber wenn wir als Politik jeden Einzelfall regeln und jedem einzelnen Umgehungsversuch einen Riegel vorschieben wollen, dann nehmen wir dabei vor allem die Menschen in Geiselhaft, denen wir das Leben ja eigentlich erleichtern wollen. Für mich war vor einigen Jahren sehr inspirierend, wie ein vergleichbares Gesetz in der Schweiz konzipiert wurde. Das sollte exakt zwei Paragrafen haben, und in der Begründung war dann ausgeführt, dass es mehr auch nicht brauchen würde. Wenn jemand dieses Gesetz missbrauchen würde, um etwas Strafbares zu tun, so die Annahme, dann gäbe es zur Ahndung dieser Straftat Staatsanwaltschaften. Es gäbe ganz im Sinne des Rechtsstaatsprinzips also keinen Anlass, von vornherein von einem Missbrauch auszugehen. Ich glaube, wir können viel von dieser Gelassenheit, diesem Vertrauen in uns als Gesellschaft und in unsere Institutionen lernen. 

Die Union hatte zudem betont, eine Grundgesetzergänzung in Artikel 3 mit dem besonderen Schutzpassus der „sexuellen Identität“ werde es nicht geben. Bleibt es dabei oder sehen Sie Chancen für eine Änderung? 

Ich bin immer unsicher bei der Frage, ob ich Chancen für etwas sehe. Ich habe weder eine Glaskugel noch Qualifikationen in strategischer Vorausschau. Aber ich sehe eine Notwendigkeit dafür, endlich diese historische Schutzlücke in Artikel 3 Grundgesetz zu schließen. Denn es ist doch so, dass wir historisch eine erschreckende Parallele zwischen fehlendem Schutz und Verfolgung, zumal staatliche, von queeren Menschen nachzeichnen können. Als das Grundgesetz nach der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus und dem zweiten Weltkrieg geschrieben wurde, galt sexuelle und geschlechtliche Vielfalt konstant weiter als widernatürlich und eben explizit nicht als schutzwürdig. Der § 175 zur Verfolgung gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen wurde unverändert in das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik übernommen und erst 1994 final gestrichen. Es sind Geschichten von Menschen überliefert, die unter dem Nationalsozialismus verurteilt und ins KZ deportiert wurden – und die nach dem Krieg von denselben Richtern erneut verurteilt wurden. Das ist aus heutiger Sicht so unglaublich. Aber die Verfolgung queeren Lebens war sogar noch viel breiter: Noch bis in die neunziger Jahre wurden lesbischen Frauen Kinder entzogen, bis 2011 mussten sich trans* Personen zur Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags sterilisieren lassen – bis das Bundesverfassungsgericht diese Hürde gekippt hat. Es ist also kein Zufall, dass ausgerechnet queere Menschen bis heute nicht unter dem expliziten Schutz des Artikel 3 stehen. Der stark aufflammende Hass und die zunehmende Gewalt machen uns diese Lücke jeden Tag schmerzhaft bewusst. Ich werde also in meiner Amtszeit viel Energie darauf verwenden, in Gesprächen den Boden für diese so unendlich wichtige Änderung zu bereiten. Gerade jetzt.

Sie haben erklärt, Sie verstehen sich als „Anwältin“ für queere Menschen. Eine Anwältin muss auch mitunter schlichten. In den letzten Jahren gab es immer wieder auch Streit innerhalb der Community, mancherorts war gar die Rede von einer Spaltung. Wie wollen Sie sicherstellen, Ansprechpartnerin für alle in der Community zu sein? Und wie könnte der Twist innerhalb LGBTIQ+ befriedet werden?

Grundsätzlich habe ich den Eindruck, dass von der Erzählung der Spaltung der Community immer die Falschen profitieren. Manche Akteure versuchen mit gezielten Kampagnen, die Community zu spalten. Aber ich beobachte gerade Erstaunliches: Noch vor zehn Jahren gab es in der globalen Zivilgesellschaft ein leichtes Fremdeln zwischen schwul-lesbischen Organisationen und auf der anderen Seite trans*, inter, nicht-binären Communities. Das hat sich stark verändert, die Solidarität ist gewachsen und die Zivilgesellschaft hat verstanden, dass wir gemeinsam Rechte erkämpfen – oder gemeinsam untergehen. Also um das klar zu sagen: Die Zivilgesellschaft steht zusammen. Sie steht zusammen gegen Angriffe gegen die Rechte von trans* Personen überall auf der Welt. Aber natürlich erlebe auch ich im persönlichen Gespräch manchmal, dass sich einzelne Personen mit dieser Solidarität schwer tun. Dann suche ich das Gespräch – und habe damit bisher immer gute Erfahrungen gemacht. Ich blicke also voller Zuversicht auf die Arbeit mit der neuen Bundesregierung.

Frau Koch, vielen Dank für das Gespräch und viel Erfolg im neuen Amt.

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