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Keine Entscheidung am US-Gerichtshof
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Keine Entscheidung in den USA Supreme Court lehnt es vorerst ab, über den Streit zwischen Eltern und Schulen im Umgang mit queeren Schülern zu entscheiden

ms - 10.12.2024 - 10:00 Uhr
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Seit letzter Woche wird vor dem höchsten Gericht der USA, dem Supreme Court, ein Fall angehört, der Auswirkungen auf alle Trans-Jugendlichen im Land haben könnte. Es geht dabei im Kern um die Frage, ob medizinische Behandlungen bei Jugendlichen zum Zwecke eines gewünschten Geschlechtswechsels legal sind oder nicht, konkret werden dabei unter anderem Pubertätsblocker oder auch Hormonbehandlungen genannt. 

Gegen das Verbot im US-Bundesstaat Tennessee hatten drei Familien mit Trans-Kindern geklagt. Derzeit zeichnet sich ab, dass die mehrheitlich konservativen Richter dazu geneigt sind, das Verbot aufrechtzuerhalten – auf diese Entscheidung könnten sich dann wahrscheinlich alle anderen US-Bundesstaaten berufen. 

Kommentarlose Zurückweisung 

In einem zweiten, ähnlich gelagerten Fall hat der Oberste Gerichthof nun allerdings beschlossen, den Fall nicht zu prüfen – darin ging es um die Schulpolitik in Wisconsin. Eine Gruppe von Eltern hatte gegen den Eau Claire Area School District geklagt, weil dieser transsexuellen und nicht-binären Schülern erlaubt, in der Schule die von ihnen gewählten Namen und Wunsch-Pronomen zu verwenden und die Toiletten ihrer Wahl zu benutzen, ohne dass die Eltern benachrichtigt werden oder ihre Zustimmung geben müssen. 

Der Oberste Gerichtshof wies die Berufung der Eltern kommentarlos zurück, was häufiger der Fall ist. Damit darf der Schulbezirk weiter an seinen Richtlinien festhalten, die zuvor bereits in zwei Gerichtverfahren unterer Instanzen bestätigt worden waren. 

Streitfall Elternrechte 

Es ist allerdings gut möglich, dass sich der Supreme Court zu einem anderen Zeitpunkt bei einer erneuten Klageeinreichung dann durchaus noch einmal mit der Situation auseinandersetzen könnte. Supreme-Richter Samuel Alito erklärte, dass der Streit von „großer und wachsender nationaler Bedeutung“ sei, denn es stehe die Frage im Raum, ob ein öffentlicher Schulbezirk das „grundlegende verfassungsmäßige Recht der Eltern, Entscheidungen über die Erziehung ihrer Kinder zu treffen“ verletzen darf. 

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