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Gericht verurteilt queerfeindliche Attacke in Worms

Hauptangeklagte ist Ex-Frau Gericht verurteilt queerfeindliche Attacke in Worms

mr - 27.01.2026 - 15:00 Uhr
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Eine brutale queerfeindliche Attacke am Wormser Hauptbahnhof hat nun vor Gericht Konsequenzen nach sich gezogen: Das Amtsgericht Worms verurteilte vier beteiligte Personen zu Bewährungsstrafen, nachdem sie gemeinschaftlich einen Mann körperlich und verbal attackiert hatten, weil er der neue Freund des Ex-Mannes einer der Täterinnen ist.

 

Urteil nach gemeinschaftlicher Gewalt am Bahnhof

Die Tat ereignete sich im Dezember 2023, als der Ex-Mann der damals 27-jährigen Hauptangeklagten gemeinsam mit seinem neuen Partner die gemeinsamen Kinder besuchen wollte. Die Situation eskalierte, nachdem die Frau ihren ehemaligen Partner und seinen Freund am Bahnhof mit homophoben Bemerkungen konfrontierte. Die Auseinandersetzung verschärfte sich, als die Frau Verwandte zur Unterstützung holte. Zusammen beschimpften sie das schwule Paar nicht nur, sondern griffen den neuen Partner des Ex-Mannes körperlich an. Dieser erlitt schwere Gesichtsverletzungen und Prellungen, hinzu kommen psychische Folgen wie Depressionen und eine posttraumatische Belastungsstörung.

 

Gericht sieht klare Grenze überschritten

Das Gericht hat vier Angreifende – zwei Frauen und zwei Männer – zu jeweils acht Monaten auf Bewährung und zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. Die Richterin wies Argumente der Angeklagten, sie seien provoziert worden und hätten aus Notwehr gehandelt, entschieden zurück. Besonders betonte sie die Verantwortung aller Beteiligten: Sie hätten die Situation vermeiden können, indem sie nicht in den Zug einstiegen und die körperliche Auseinandersetzung suchten. Die Richterin unterstrich, dass in einer pluralen Gesellschaft jede Lebensform respektiert werden müsse und Eltern das Recht hätten, im Beisein ihrer Kinder zu leben, wie sie sind.

 

Beeindruckende Worte im Gerichtssaal

Richterin Sabine H. erklärte während der Urteilsverkündung: „Homosexualität abzulehnen, steht jedem frei. Der Vater muss dennoch mit seinen Kindern so umgehen können, wie er ist.“ Nach Angaben der Gerichte erhalten drei der vier Angeklagten Bürgergeld. Mit dem Urteil, betonte die Richterin, seien die Täterinnen und Täter noch glimpflich davongekommen.

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