Direkt zum Inhalt
Grundgesetzänderung für LGBTI* chancenlos? // © IMAGO / Steinach
Rubrik

Grundgesetzänderung für LGBTI* Änderung Artikel 3 für queere Menschen nur Fake?

ms - 23.03.2022 - 14:49 Uhr

Erst vor knapp zwei Monaten im Januar 2022 stellte die neue Bundesregierung ihre geplanten Handlungsschwerpunkte im Bereich LGBTI* für die Legislaturperiode bis 2025 vor. Vier Aspekte gehören dabei zu den wichtigsten Punkten, die sich die Ampel-Koalition vorgenommen hat. Neben einem neuen Selbstbestimmungsgesetz, der Änderung des Abstammungsgesetzes und der Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Homo- und Transfeindlichkeit ist das die Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes.

Der Paragraf gliedert sich im deutschen Grundgesetz in drei Punkte auf. Während in den ersten beiden Teilen festgelegt wird, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich und Männer und Frauen gleichberechtigt sind, widmet sich der Artikel 3.3 den besonders vulnerablen Gruppen unserer Gesellschaft. Nach den grausamen Lehren der Nazi-Zeit war den damaligen Gesetzgebern besonders wichtig, explizit diese Minderheiten in gesonderter Weise unter den Schutz des Grundgesetzes zu stellen, damit ganz eindeutig klar wird, dass Diskriminierung auch gegenüber jenen Menschen strafbar ist. So sagt der Passaus aus, dass Niemand aufgrund seines Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat, der Herkunft, seines Glaubens, seiner Behinderung oder seiner religiösen wie politischen Gesinnung benachteiligt werden darf.

Die Zeiten haben sich inzwischen geändert und so soll jetzt ergänzt werden, was damals noch nicht bedacht wurde: die sexuelle Identität. Seit rund dreißig Jahren kämpfen LGBTI*-Aktivisten für eine Ergänzung des Artikels 3.3, vor einem knappen Jahr brachten zwei bundesweite Aktionen (#zeigdie3 und #grundgesetzfüralle) mit Hilfe von über 200 prominenten Unterstützern die Thematik abermals in die Medien. Die Hoffnung damals war, dass kurz vor Ende der schwarz-roten Koalition die Regierung den Fraktionszwang aufheben und so den Weg frei für eine Gewissensabstimmung im Bundestag machen würde. Denn: Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf einer Zweidrittel-Mehrheit. Ohne die CDU/CSU war und ist dieses Vorhaben nicht umzusetzen.

Die Ampel-Regierung hat aktuell 416 Sitze im Bundestag. Das bedeutet, selbst wenn die Partei Die Linke geschlossen wie angedacht für die Grundgesetzänderung stimmen würde, sind mindestens weitere 36 Stimmen aus der Reihe der Union nötig, um das Vorhaben der aktuellen Regierung tatsächlich umsetzen zu können. Im Interview mit Buzzfeed sieht der Berliner Verfassungsrechtler Professor Dr. Christian Pestalozza die Sachlage so:

„Chancen auf eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag oder im Bundesrat hat das Vorhaben keine. Vergleichbare Vorstöße, die ,sexuelle Identität‘ in den Absatz 3 aufzunehmen, sind seit 1994 mehrfach, zuletzt 2021 im Bundesrat, gescheitert. Das wird auch diesmal so sein.“

Ist die Ankündigung der Ampel-Koalition also nichts weiter als ein frommer Wunsch? Oder eine Lüge? Noch dazu gibt es nach wie vor Ärger um den Begriff „Sexuelle Identität“, selbst innerhalb der LGBTI*-Community ist man sich hier uneins. Der Begriff lässt sich mehrdeutig auslegen – ist damit rein die sexuelle Orientierung oder auch eine geschlechtsspezifische Selbstdefinition gemeint? Letzteres lehnt die CDU/CSU nach wie vor definitiv ab. Beim Punkt „sexuelle Orientierung“ gibt es dagegen durchaus auch bei der Union Befürworter, allerdings ist die Mehrheit der Konservativen der Meinung, dass es gar keiner Grundgesetzänderung bedürfte – bereits in den ersten beiden Teilen des Artikels 3 („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“) wären auch LGBTI*-Menschen inkludiert.

Der Berliner Verfassungsexperte sieht im Grunde nur eine, allerdings sehr kleine Chance, doch noch bis 2025 das Grundgesetz für queere Menschen anzupassen:

„Eine Möglichkeit wäre, dass die Koalition ein größeres Grundgesetzänderungspaket schnürt, zu dem ein ausreichend großer Teil der Opposition nicht Nein sagen kann oder möchte, oder sie macht gleichzeitig einfachgesetzliche Zugeständnisse an die Opposition in anderen Bereichen.“

Bleibt die Frage offen, welche „bittere Pille“ die Ampel-Koalition schlucken müsste, um die Union als einzig realistische Variante mit ins Boot zu holen.

Auch Interessant

Haftstrafe für Neonazi

Attentatspläne auf Community

2022 wurde ein schottischer Extremist gefasst, nun endlich folgte die Verurteilung. Der Neonazi wollte LGBTI*-Menschen "mit Blut bezahlen" lassen.
Schutz für LGBTI*-Jugendliche

Paris Hilton feiert neue US-Gesetz

Jahrelang hat sich Paris Hilton für einen besseren Schutz von Jugendlichen in Heimen eingesetzt, jetzt wurde das Gesetz im US-Kongress verabschiedet.
Schwulenhass in Michigan

Attentat auf Homosexuelle geplant

In einer Massenschießerei wollte ein 22-Jähriger Amerikaner so viele Homosexuelle wie möglich töten, durch Zufall konnte er vorab verhaftet werden.
Krisenmodus Weihnachten

US-Verbände warnen vor Problemen

US-Gesundheitsexperten warnen vor einer Krise: Ablehnung im Kreis der Familie erleben LGBTI*-Menschen besonders stark zur Weihnachtzeit.
Appell an Joe Biden

Queere Verbände gegen Militärgesetz

Queere Verbände kritisieren scharf das neue Bundesgesetz des US-Militärs: Werden Militärangehörige und ihre Regenbogenfamilien künftig diskriminiert?
Kritik an der Drogenpolitik

Zu wenig Zusammenarbeit landesweit

Es gibt erste positive Schritte, doch insgesamt zu wenig Zusammenarbeit bei der Drogenpolitik. Ein rapider Anstieg von Überdosierungen ist denkbar.
Gewalt in Berlin

Attacken auf LGBTI*-Menschen

Die Gewalt in Berlin gegen LGBTI* nimmt weiter zu: Über 90% der mutmaßlichen Täter sind junge Männer, die Opfer sind zumeist Schwule und Bisexuelle.
Niederlage vor Gericht

Anti-Homosexuellen-Gesetz in Ghana

Der Oberste Gerichtshof in Ghana schmetterte Klagen gegen das geplante Anti-Homosexuellen-Gesetz erneut ab - wann tritt das Verbot jetzt in Kraft?