Gesetz verabschiedet Konversionstherapie offiziell verboten
Am 7. Mai verabschiedete der deutsche Bundestag ein Gesetz zum Verbot der Konversionstherapie an Minderjährigen und an Erwachsenen, die nicht ausdrücklich zustimmten. Für solche Pseudo-Behandlungen zu werben, sie vermitteln oder anzubieten, ist damit ebenfalls verboten.
Angeregt wurde das neue Gesetz von einer Online-Petition auf Change.org. An deren Unterstützer*innen schrieb Gesundheitsminister Jens Spahn am 7. Mai: „Wir wollen sogenannte Konversionstherapien soweit wie möglich verbieten. […] Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund.“ Darüber hinaus sende das Verbot auch eine eindeutige Nachricht an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern: „Es ist ok, so wie du bist“.
Erst vor einer Woche bemängelte der LSVD, dass das Gesetz im jetzigen Ausmaß allenfalls symbolisch sei (SCHWULISSIMO berichtete). Auch den Grünen ging der Entwurf nicht weit genug (SCHWULISSIMO berichtete). Petitions-Starter Lucas Hawrylak bezeichnete das Gesetz dennoch als „Meilenstein für den Schutz queeren Lebens in Deutschland“ – auch wenn man sich ein strengeres Verbot gewünscht hätte.