Disput in der Community Gerichtsstreit um lesbische Veranstaltungsregeln in Victoria
Ein Gerichtsstreit sorgt innerhalb der LGBTI*-Community im australischen Bundesstaat Victoria derzeit für viel Aufsehen und Unmut. Ausgangspunkt ist ein Antrag der Lesbian Action Group (LAG) bei der australischen Menschenrechtskommission. Der lesbische Verein beantragte dabei eine fünfjährige Ausnahmegenehmigung gemäß dem Sex Discrimination Act (SDA), um Transgender und bisexuelle Frauen von ihren öffentlichen Veranstaltungen ausschließen zu können. Die Kommission stimmte dem Antrag nicht zu.
Ausnahmeregeln bei „Diskriminierung“
Grundsätzlich sieht das australische Recht Ausnahmeregelungen vor, sodass in bestimmten Fällen eine „Diskriminierung“ erlaubt ist – so genehmigte das Gericht zum Beispiel einem Gay-only-Hotel in Melbourne, heterosexuelle Gäste mit der Begründung ablehnen zu dürfen, dass die Einrichtung sich nur an schwule Männer richtet und das Hotel somit einen sicheren Rahmen für mehr Gleichberechtigung abbilden würde.
Die LAG hoffte auf eine ähnlich positive Entscheidung in ihrem Fall – irrte sich damit allerdings. Der Verband von lesbischen Frauen in Australien zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht und verlor erneut. Sinngemäß wurde das Urteil damit begründet, dass Lesben Teil einer Gruppe innerhalb der LGBTI*-Community sind, die bereits unter dem Schutz des Anti-Diskriminierungsgesetzes SDA stehen. Eine weitere Aufsplitterung sei daher eine Diskriminierung innerhalb der geschützten Gemeinschaft. Eine solche Form der „offenen Diskriminierung“ könne nicht unterstützt werden.
Streit innerhalb der Community
Sowohl die LAG wie auch die Lesbian Gay Bisexual Alliance Australia bezeichneten das Urteil als „äußerst enttäuschend“. Aktuell prüfen die Verbände, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Innerhalb der LGBTI*-Community in Australien ist durch den Fall erneut eine Streitdebatte um Safe Spaces und Rechte vulnerabler Gruppen innerhalb wie außerhalb der Community ausgebrochen.