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Die „Plage“ Homosexualität

Die „Plage“ Homosexualität Schweizer Richterin fällt kurioses Urteil über Hass-Artikel gegen Schwule

ms - 23.04.2024 - 13:00 Uhr
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Noch immer haben viele Christen bis heute kein besonders gutes Bild von Homosexuellen, selbst der Oberhirte im Vatikan bezeichnet gleichgeschlechtliches Verhalten nach wie vor gerne als Sünde. Die katholische Monatszeitschrift „Theologisches“ ging über diese Einschätzung allerdings weit hinaus und erklärte in einem Artikel im Jahr 2021, dass Schwule sowie schwule Priester wahlweise eine „Plage“ oder ein „Krebsgeschwür“ sowie auch eine „Kolonie von Parasiten“ sei. Zudem würden Schwule eher dazu neigen, Kinder sexuell zu missbrauchen, rund zwanzig Prozent von ihnen hätten eine „päderastische Vorliebe“. 

Klarer Fall von Hass, oder?

Eigentlich ein klarer Fall von Diskriminierung und Hass – oder doch nicht? Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin gegen den Autor sowie den Chefredakteur der Zeitschrift wegen Volksverhetzung. Gegen eine Zahlung von insgesamt 7.150 Euro Strafe wurde das Verfahren am Amtsgericht im Jahr 2022 eingestellt.

Der Herausgeber der Monatszeitschrift, der Schweizer Theologieprofessor Manfred Hauke, indes verteidigte in einem Interview die Aussagen erneut. Grund genug für die Schweizer LGBTI*-Organisation Pink Cross, auch den Professor der Theologischen Fakultät Lugano ebenso zur Verantwortung zu ziehen.

Freispruch für Herausgeber

In erster Instanz verurteilte die Tessiner Staatsanwaltschaft Hauke dann auch zu einer Geldstrafe von umgerechnet insgesamt rund 11.500 Euro. Das Urteil sprach dabei klar von Aufstachelung zum Hass. Hauke ging in die höhere Instanz zum Strafgericht in Bellinzona und Richterin Petra Vanoni sprach den Herausgeber jetzt frei. Mehr noch, er erhält eine Entschädigung von umgerechnet rund 20.500 Euro.

Mit Verwunderung nimmt die Schweizer LGBTI*-Community dabei nun zur Kenntnis, dass für Richterin Vanoni die Aussagen zwar teilweise irgendwie grenzwertig sein könnten, aber nun eben doch nicht strafbar seien für einen „wissenschaftlichen Artikel.“ Derweil noch offen ist ein Prüfungsverfahren an der Theologischen Fakultät Lugano, das klären soll, ob das Verhalten des Theologieprofessors gegen die Grundprinzipien sowie den Ethikkodex der Universität verstoßen habe.

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