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Cold Case vor Gericht 45 Jahre nach der Tat stand der mutmaßliche Täter in München vor Gericht

Von ms - 25.04.2024 - 10:00 Uhr
Cold Case vor Gericht
Foto: iStock / BrianAJackson
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Ganze 45 Jahre nach dem brutalen Mord an einem schwulen Rentner stand der mutmaßliche Täter jetzt in München vor Gericht – und wurde freigesprochen. Grund dafür ist die schlichte Tatsache, dass sich der Tathergang nicht mehr eindeutig nachweisen lässt. 

Ein Sexdate mit tödlichem Ausgang

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft München hatte der damals 25-jährige Brite den 69-jährigen Senioren erschlagen. Die Polizei hatte im Januar 1979 den Rentner tot in seiner Badewanne aufgefunden, der Schädel des Mannes war offensichtlich mit einem kiloschweren Mörser zertrümmert worden. Es war bekannt, dass der 69-Jährige des Öfteren Sexarbeiter zu sich nach Hause eingeladen hatte. 

Der Cold-Case-Fall kam nun erst 45 Jahre nach der Tat vor Gericht, der angeklagte Brite ist inzwischen selbst ein Rentner und 70 Jahre alt. Mit moderner Kriminaltechnik konnten erst 2005 DNA-Spuren analysiert werden. Bei der Wiederaufnahme des alten Falles konnte dann zudem 2021 ein europaweiter Abgleich von Fingerabdrücken durchgeführt werden, der schlussendlich zu dem Briten führe, der dann 2023 in England festgenommen worden war. 

Indizien, aber keine eindeutigen Beweise 

Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin lebenslange Haft gefordert – dem konnten die Richter am Landgericht München nicht zustimmen. Das Kernproblem: Viele Zeugen von damals sind inzwischen längst verstorben. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Tat ein zweiter Mann in der Wohnung des Mordopfers gewesen war – eine Zeugin hatte damals ausgesagt, zwei junge Männer gesehen zu haben. 

Zwar hatte sich durch eine Haar-Probe sowie Fingerabdrücke belegen lassen, dass der Brite am Tag der Tat im Bad des Münchners gewesen sein muss, für eine Mordanklage war dies laut dem Vorsitzenden Richter aber zu wenig. Mord verjährt nicht, alle anderen möglichen Anklagepunkte wie beispielsweise Totschlag im Affekt allerdings durchaus. Es spreche zwar die „überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Angeklagte der Täter war“, doch schlussendlich greife auch hier das Credo: Im Zweifel für den Angeklagten. Abschließend resümierte der Richter, dass es sich hierbei um ein „sehr außergewöhnliches Verfahren“ gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft München hat nun eine Woche Zeit, um möglicherweise Revision einzulegen.  

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