Beim Arbeitgeber geoutet Hessisches Gericht verhängt Strafzahlung
Ein gemeinsamer Bekannter seines Lebenspartners outete einen Basketball-Spieler vor dessen ausländischem Verein. Jetzt verurteilte ihn ein hessisches Gericht zu einer Entschädigungszahlung über 1.358,86 Euro: Ein Eingriff in die Privatsphäre liege auch dann vor, wenn eine geheim gehaltene Liebesbeziehung offengelegt werde – insbesondere bei einem Zwangsouting.
Der Sportler ist mit einem Journalisten zusammen, der in seiner Vergangenheit mit seiner Homosexualität ganz offen umging: Sogar über dessen vorherige Verpartnerung wurde ausführlich berichtet. Doch weil der Sportler sich vor den Reaktionen seiner Team-Kollegen und seines französischen Arbeitgebers fürchtete, traten die beiden nur im privaten Umfeld als Paar auf. Im März 2018 kündigte der Angeklagte dem Journalisten die Freundschaft. Letzterer behauptete daraufhin, dass ihn die „Tratschhaftigkeit“ des Angeklagten sowieso gestört habe. Scheinbar aus Rache für diese Beleidigung soll der Angeklagte einige Monate später einen Artikel aus einer bekannten deutschen Zeitung auf der Facebook-Seite des Basketball-Vereins geteilt haben – zusammen mit einem Kommentar, der den Kläger outete.