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Abstimmung im EU-Parlament

Abstimmung im EU-Parlament Amnesty International kritisiert Rückführungsverordnung

ms - 26.03.2026 - 08:30 Uhr
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Die Europäische Union will heute über die neue Rückführungsverordnung im Parlament abzustimmen. Mit Inkrafttreten wird die Verordnung direkt in allen Mitgliedsländern Anwendung finden – was auch in Deutschland weitreichende Veränderungen im Bereich Abschiebung und Abschiebehaft mit sich bringen könnte. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International übt scharfe Kritik, zuvor haben sich auch queere Aktivisten und Verbände immer wieder gegen Änderungen im deutschen Asylsystem ausgesprochen

„Return Hubs“ in Drittstaaten 

Geplant ist nach dem vorliegenden Kompromisstext so unter anderem eine Ausweitung der Abschiebehaft. Darüber hinaus soll künftig die Möglichkeit bestehen, Personen mit Ausreisepflicht in sogenannte „Return Hubs“ in Drittstaaten zu überstellen. Nach Einschätzung von Amnesty International ist der Entwurf unter „künstlich erzeugter Dringlichkeit“ und in enger Zusammenarbeit der Europäischen Volkspartei (EVP) mit migrationsfeindlichen politischen Gruppen entstanden. Das Ergebnis sei ein „menschenrechtswidriger Entwurf“, der eine Vielzahl von Verstößen gegen völkerrechtliche Vorgaben beinhalte. 

Appell an EU-Abgeordnete 

Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, erklärte dazu: „Der vorliegende Entwurf schafft mit sogenannten 'Return Hubs' erstmals einen EU-Rechtsrahmen für gefängnisähnliche Abschiebezentren außerhalb Europas. Das ist ein eklatanter Bruch mit dem Völkerrecht. Solche Zentren führen vorhersehbar zu willkürlicher Inhaftierung, zu menschenrechtswidrigen Zurückweisungen und zur Verweigerung grundlegender Verfahrensrechte.“ Und weiter: „Die Regelungen im Entwurf sind dabei alarmierend vage. Sie enthalten keinerlei verbindliche Standards. Alle bisherigen Versuche, Verantwortung für den Flüchtlingsschutz auszulagern – ob durch Australien, das Vereinigte Königreich oder Italien – sind gescheitert (…) Die Abgeordneten dürfen sich nicht von derartiger Symbolpolitik treiben lassen. Sie müssen den Entwurf ablehnen und mehr Zeit für eine menschenrechtskonforme Überarbeitung einfordern."

Gefahr für queere Flüchtlinge

Über 250 zivilgesellschaftliche Organisationen haben bereits vor einem Jahr schwere Bedenken gegen die geplante Rückführungsverordnung angemeldet, auch mehrere queere Verbände sehen das Vorhaben äußerst kritisch. Die geplante Rückführungsverordnung birgt so besondere Risiken für queere und homosexuelle Flüchtlinge. Die Möglichkeit, Ausreisepflichtige künftig in „Return Hubs“ in Drittstaaten zu überstellen, könnte sie in Länder bringen, in denen gleichgeschlechtliche Orientierung oder geschlechtliche Vielfalt strafbar sind oder gesellschaftlich stark diskriminiert werden. Zudem drohen in solchen Einrichtungen Gewalt und Anfeindungen von anderen Insassen gegenüber LGBTIQ+-Menschen.  

Auch die Ausweitung der Abschiebehaft erhöhe demnach die Gefahr, dass vulnerablen Personen, die auf Schutz vor Verfolgung angewiesen sind, systematisch Rechte entzogen werden und sie psychischem Stress, Stigmatisierung oder Gewalt ausgesetzt werden. Kritiker warnen, dass die neue Verordnung bestehende Schutzlücken im europäischen Asylsystem verschärfen könnte, da individuelle Schutzbedarfe, wie sie bei homosexuellen und queeren-Flüchtlingen bestehen, nicht ausreichend mehr berücksichtigt werden würden.

Forderungen von Amnesty

Amnesty International fordert daher rechtsstaatliche Garantien für Rechtsmittel gegen Rückkehrentscheidungen, die generelle Streichung von Abschiebezentren in Drittstaaten sowie keine Abschiebungen von Betroffenen in Länder, zu denen diese in keinerlei Verbindung stehen oder neuen Gefahren ausgesetzt sind. Zudem dürfe die Haft nur „als äußerstes Mittel und nach individueller Prüfung“ eingesetzt werden und die Inhaftierung von Kindern und Familien müsse „kategorisch ausgeschlossen werden.“ 

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