Sexualisierte Gewalt Homosexuelle Jugendliche besonders gefährdet
Eine neue Kampagne der Aufarbeitungskommission des Bundes richtet sich gezielt an Menschen mit Behinderungen, die als Kinder oder Jugendliche sexualisierte Gewalt erlebt haben. Unter dem Motto „Offen für deine Geschichte“ sollen Betroffene ihre Erfahrungen vertraulich schildern können. Gleichzeitig rückt eine Studie des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, ehemals BZgA) eine weitere besonders belastete Gruppe in den Fokus: homo- und bisexuelle Jugendliche. Potenziert werden die Erkenntnisse bei Überschneidungen beider Gruppen.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Aufarbeitungskommission des Bundes startet unter dem Motto „Offen für deine Geschichte“ eine Kampagne für Menschen mit Behinderungen, die in Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben.
- Auch Zeugen, darunter Mitarbeiter aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe, sollen sich melden können.
- Menschen mit Behinderungen sind in Kindheit und Jugend besonders gefährdet und stoßen bei der Suche nach Hilfe häufig auf Barrieren.
- Die Kommission will nicht nur Einzelfälle aufarbeiten, sondern auch Strukturen untersuchen, die sexualisierte Gewalt ermöglicht oder begünstigt haben.
- Vertrauliche Anhörungen sollen barriereärmer werden.
- Eine Studie des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) aus dem Frühjahr 2026 zeigt zugleich eine besonders hohe Belastung homo- und bisexueller Jugendlicher durch sexualisierte Gewalt.
- 90 Prozent der homo- und bisexuellen Befragten erlebten sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt – gegenüber 61 Prozent der heterosexuellen Befragten.
- Bei sexualisierter Gewalt mit Körperkontakt liegt der Anteil unter homo- und bisexuellen Jugendlichen bei 57 Prozent, bei heterosexuellen bei 26 Prozent.
Menschen mit Behinderung
Die Kampagne der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs soll Menschen mit Behinderungen ermutigen, über erlebtes Unrecht zu sprechen. Auch Zeugen können sich an die Kommission wenden. Dazu gehören beispielsweise Mitarbeiter aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche berichten können. Menschen mit Behinderungen erleben sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend deutlich häufiger als der Bevölkerungsdurchschnitt. Zugleich bleiben solche Erfahrungen nach Angaben der Kommission vielfach unsichtbar. Gründe können sein, dass Betroffenen nicht geglaubt wurde, Hilfsangebote nicht zugänglich waren oder Einrichtungen Gewalt nicht ausreichend aufgearbeitet haben.
Machtgefälle und fehlende Aufklärung
Die Kommission will mit ihrer Kampagne nicht nur Betroffenen Gehör verschaffen. Sie möchte auch nachvollziehen, welche Bedingungen sexualisierte Gewalt begünstigt haben. Dazu zählen Abhängigkeiten von Betreuungspersonen, soziale Isolation, fehlende sexuelle Bildung und Einrichtungen, in denen Gewalt nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Die Vorsitzende der Aufarbeitungskommission, Prof. Dr. Julia Gebrande, erklärte dazu: „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind besonders gefährdet für sexuellen Missbrauch. Sie sind oft auf Unterstützung angewiesen. Daraus entsteht ein ungleiches Machtverhältnis, das von Tätern leicht ausgenutzt werden kann.“ Zugleich fehlten bislang konkrete Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche mit Behinderungen wirksam vor sexualisierter Gewalt zu schützen oder ihnen nach entsprechenden Erfahrungen ausreichend zu helfen. „Das wollen wir ändern“, so Gebrande.
Die Abhängigkeit von Erwachsenen spielt dabei eine besondere Rolle. Betreuer, Pflegekräfte oder andere Bezugspersonen können für Menschen mit Behinderungen im Alltag unverzichtbar sein. Daraus können Machtverhältnisse entstehen, die Täter ausnutzen. Zusätzliche Risiken ergeben sich laut Kommission dadurch, dass manche Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Wohneinrichtungen oder Internaten leben und dadurch weniger soziale Kontakte haben. Auch Wissen über die eigenen Rechte, Sexualität und Selbstbestimmung ist nicht immer ausreichend zugänglich.
Die Kommission weist darauf hin, dass es in Einrichtungen der Behindertenhilfe häufig an sexueller Bildung und Aufklärung über sexualisierte Gewalt mangelt. Das kann zur Folge haben, dass Betroffene nicht erkennen, dass ihnen Unrecht geschieht, oder nicht wissen, an wen sie sich wenden können. Auch bei der Suche nach Unterstützung gibt es Hürden. Hilfsangebote sind nicht grundsätzlich barrierefrei. Menschen mit Hörbehinderung, Mobilitätseinschränkungen oder Lernschwierigkeiten können dadurch beim Zugang zu Hilfe vor zusätzlichen Problemen stehen.
Aufarbeitung soll Kinderschutz verbessern
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Projekte auf den Weg gebracht, die Menschen mit Behinderungen in ihrem Recht auf Liebe, Sexualität und Partnerschaft stärken. Auch Prävention und Schutzkonzepte haben zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Kommission sieht dennoch einen weiteren wichtigen Ansatz: die Aufarbeitung vergangener Fälle. Denn erst wenn nachvollziehbar ist, wie sexualisierte Gewalt möglich wurde und warum Betroffenen nicht geholfen wurde, können Schutzmaßnahmen für die Zukunft verbessert werden.
Aufarbeitung bedeutet dabei auch Anerkennung. Es geht um die Anerkennung dessen, dass Kinder nicht geschützt wurden, dass ihnen nicht geglaubt wurde und dass sie häufig weder zum Zeitpunkt der Gewalt noch später die notwendige Unterstützung erhielten. Um mehr Betroffenen die Möglichkeit zu geben, über ihre Erfahrungen zu sprechen, will die Kommission ihre vertraulichen Anhörungen zugänglicher gestalten. Für Menschen mit Hörbehinderung können beispielsweise Gebärdendolmetscher hinzugezogen werden. Bei Mobilitätseinschränkungen sollen geeignete Räumlichkeiten ausgewählt werden.
Für Menschen mit Lernschwierigkeiten läuft in Berlin zudem ein Pilotprojekt. Es soll dabei helfen, die entsprechenden Bedürfnisse besser einzuschätzen und passende Angebote zu entwickeln. Die Botschaft der Kampagne lautet bewusst schlicht: „Offen für deine Geschichte.“ Damit soll vermittelt werden, dass die Erfahrungen der Betroffenen zählen und nicht länger übersehen werden. Zugleich sollen ihre Berichte dazu beitragen, künftig einen besseren Schutz vor sexualisierter Gewalt zu ermöglichen.
Hohe Belastung bei homosexuellen Jugendlichen
Die Lage spitzt sich weiter zu, wenn mehrere besonders gefährdete Risikofaktoren zusammentreffen, beispielsweise eine Behinderung und Homosexualität. Wie groß die Belastung durch sexualisierte Gewalt bei jungen Menschen insgesamt ist, zeigte zuletzt eine Studie des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Frühjahr 2026. Befragt wurden fast 5.900 junge Menschen. Mehr als die Hälfte war zwischen 14 und 17 Jahre alt, die übrigen Teilnehmer zwischen 18 und 25 Jahren. 22 Prozent der Befragten definierten sich als LGBTIQ+. Gerade homo- und bisexuelle Jugendliche waren demnach besonders häufig von sexualisierter Gewalt betroffen.
Rund zwei Drittel der gesamten Gruppe, 64 Prozent, berichteten von mindestens einer Form sexualisierter Gewalt ohne Körperkontakt. Knapp ein Drittel, 29 Prozent, gab mindestens eine Erfahrung mit sexualisierter Gewalt mit Körperkontakt an. Zu den Formen ohne Körperkontakt gehören beispielsweise das gezielte Anbahnen sexueller Kontakte mit Minderjährigen im Internet, also Cybergrooming, sexualisierte Beleidigungen sowie das Zusenden sexueller Bilder oder Filme. Bei Gewalt mit Körperkontakt geht es unter anderem um ungewollte oder erzwungene körperliche Berührungen und sexuelle Handlungen.
Bei den Tatverdächtigen beziehungsweise Tätern handelt es sich den Angaben zufolge zu 45 Prozent um andere Jugendliche und zu 34 Prozent um Erwachsene. 71 Prozent der Gewalttäter sind männlich. Immerhin wenden sich viele Betroffene nach einer ersten körperlichen Gewalterfahrung an andere Menschen. 69 Prozent vertrauen sich mindestens einer Person an. Besonders wichtig sind dabei Freundinnen und Freunde, die von 51 Prozent genannt werden. Auch Eltern spielen mit 33 Prozent eine wichtige Rolle.
Intime Bilder im Netz
Auch der Umgang mit Nacktaufnahmen und pornografischen Bildern ist für viele junge Menschen Teil ihrer Lebensrealität. 24 Prozent – also knapp jeder Vierte – haben bereits gegen ihren Willen intime Aufnahmen erhalten oder wurden aufgefordert, solche Bilder zu verschicken. 38 Prozent der Befragten haben zudem schon erlebt, dass andere Menschen zu sexuellen Handlungen gedrängt oder gezwungen wurden. Bei rund einem Drittel, 31 Prozent, der ersten Gewalterfahrungen mit Körperkontakt waren Dritte anwesend oder wussten davon.
Besonders deutlich ist die Betroffenheit bei homo- und bisexuellen Jugendlichen. 49 Prozent der männlichen Jugendlichen wurden bereits abwertend als schwul bezeichnet. Bei den Mädchen wurde jede Vierte, 27 Prozent, als Lesbe beschimpft. Noch größer ist der Unterschied bei sexualisierter Gewalt ohne Körperkontakt: 90 Prozent der homo- und bisexuellen Jugendlichen haben eine solche Erfahrung bereits gemacht. Unter den heterosexuellen Befragten sind es 61 Prozent. Eine besondere Rolle spielt dabei das Internet. Der digitale Raum sei insbesondere für homo- und bisexuelle Menschen von Bedeutung. „Hierbei geht es um zum Teil strafrechtlich hochrelevante Taten wie das nicht einvernehmliche Weiterleiten von oder das Erpressen mit intimen Fotos beziehungsweise Filmen“, so die Studienautoren.
Scham als Grund für Schweigen
Auch bei sexualisierter Gewalt mit Körperkontakt zeigen sich deutliche Unterschiede. Neben Mädchen und jungen Frauen, von denen 40 Prozent betroffen sind, gehören Schwule, Lesben und Bisexuelle zu den besonders stark belasteten Gruppen. 57 Prozent von ihnen haben sexuelle Übergriffe erlebt. Bei heterosexuellen Gleichaltrigen sind es 26 Prozent. Die Mehrheit der Betroffenen von sexualisierter Gewalt mit Körperkontakt war zum Zeitpunkt der Tat minderjährig, konkret 54 Prozent. Homo- und bisexuelle Befragte werden zudem häufiger Zeugen solcher Übergriffe.
Warum solche Vorfälle nicht gemeldet werden, hat laut Studie mehrere Gründe. Zu den drei häufigsten zählt neben Scham auch der Wunsch, selbst „nicht mehr daran denken“ zu wollen. Außerdem versuchen Jugendliche demnach teilweise, sich selbst zu schützen, indem sie das Erlebte als „nicht so schlimm“ einordnen. Nach Einschätzung des BIÖG müssen Maßnahmen zur Prävention deshalb unterschiedliche Perspektiven berücksichtigen. Sie sollten sowohl Jugendliche erreichen, die selbst Gewalt erfahren, als auch diejenigen, die Übergriffe beobachten oder davon wissen.