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Neuer Kurs nach CSD-Attentat
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Neuer Kurs nach CSD-Attentat Union fordert neue Ausweisungsregeln für ausländische Straftäter

ms - 07.09.2026 - 09:00 Uhr
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Die Unionsfraktion will die Regeln für die Ausweisung ausländischer Straftäter verschärfen. Wer in Deutschland Straftaten begeht, die sich aus Sicht der Union gegen grundlegende gesellschaftliche Werte richten, soll künftig leichter sein Aufenthaltsrecht verlieren können.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Union fordert eine Ausweitung der sogenannten Regelausweisung für bestimmte ausländische Straftäter.
  • Künftig könnten auch frauen-, queer- und christenfeindlich motivierte Straftaten einen Verlust des Aufenthaltsrechts zur Folge haben.
  • Hintergrund ist unter anderem der islamistische Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin am 25. Juli.
  • Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), spricht sich für eine entsprechende Erweiterung aus.
  • Eine ähnliche Regelung für Straftaten mit antisemitischem Motiv war bereits nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 vorgeschlagen worden.
  • Experten weisen darauf hin, dass nach EU-Recht und Menschenrechtsrecht weiterhin eine Prüfung des Einzelfalls notwendig wäre.
  • Das Bundeskriminalamt registrierte 2025 insgesamt 2.377 Straftaten gegen LGBTIQ+-Personen. Rund ein Fünftel der Tatverdächtigen hatte keinen deutschen Pass.
  • Die SPD will ebenfalls stärker gegen Gewalt und Ausgrenzung vorgehen, setzt dabei aber vor allem auf Prävention, Strafverfolgung und Strafvollzug.

Konsequenzen aus CSD-Anschlag

Im Mittelpunkt des Vorstoßes stehen insbesondere Taten mit frauen-, queer- oder christenfeindlichem Motiv. Anlass für die Forderung ist unter anderem der Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin Ende Juli. Am Abend des 25. Juli hatte der 21-jährige Islamist Abdul Ballout einen Transporter in eine Menschengruppe am Rand des CSD gesteuert. Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte er zuvor sogenannte „Regenbogenkieze“ in Berlin ausgespäht.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), sieht darin einen Angriff auf die freiheitliche Lebensweise in Deutschland. „Der schreckliche Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hat es wieder gezeigt: Fanatische Islamisten lehnen unsere Art zu leben nicht nur ab, sie bekämpfen sie mit Hass und Gewalt“, sagte Throm gegenüber der Welt am Sonntag. „Dieses Mal richtete sich dieser Hass gegen die queere Gemeinschaft.“ Nach Vorstellung der CDU soll eine bereits geplante Regelung für antisemitisch motivierte Straftaten ausgeweitet werden. Ausländer, die entsprechende Straftaten begehen, könnten dann grundsätzlich von einer Ausweisung betroffen sein.

Bestehendes Konzept ausweiten

Throm hatte bereits nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 eine sogenannte Regelausweisung für ausländische Straftäter gefordert, deren Tat antisemitisch motiviert ist. Die Betroffenen müssten Deutschland in einem solchen Fall verlassen. Der Gedanke wurde anschließend auch in den Koalitionsvertrag von Union und SPD aufgenommen. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes ist bislang allerdings noch nicht beschlossen. Nach Angaben des Innenministeriums laufen dazu weiterhin Gespräche innerhalb der Bundesregierung.

Nun soll das Konzept nach dem Willen der CDU deutlich weiter gefasst werden. „Wir sollten bei der Regelausweisung weiterdenken“, sagt Throm. „Was für Straftaten mit antisemitischem Motiv gilt, sollte dann auch für Straftaten gelten, die aus frauen-, queer- oder christenfeindlichen Motiven begangen werden.“ Nach Ansicht des CDU-Politikers geht es dabei um zentrale Grundsätze des Zusammenlebens in Deutschland. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Akzeptanz von queerem Leben, die klare Ablehnung von Antisemitismus, aber auch die Religionsfreiheit und die christliche Kultur seien „fundamentale Werte unseres Landes“, so Throm. Seine Schlussfolgerung: „Wer diese Werte nicht nur ablehnt, sondern aktiv bekämpft, hat nichts in unserem Land verloren.“

Straftaten gegen LGBTIQ+-Personen

Im Jahr 2025 wurden in Deutschland insgesamt 2 .377 LGBTIQ+-feindliche Hassdelikte registriert, ein Anstieg von 12,8 Prozent binnen eines Jahres. Polizei und Experten betonen dabei immer wieder, dass nur etwa zehn Prozent aller Angriffe tatsächlich angezeigt und somit auch dokumentiert werden. Rund 20 Prozent der Tatverdächtigen besaßen nach Angaben des Bundeskriminalamtes keinen deutschen Pass. Bereits heute können dabei ausländische Straftäter nach der geltenden Rechtslage ihren Aufenthaltsstatus verlieren, eine Ausweisung ist bislang jedoch an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Grund dafür ist, dass Gerichte wiederholt klargestellt haben, dass die Umstände jedes einzelnen Falles berücksichtigt werden müssen. Dabei werden das Interesse des Staates an einer Ausweisung und das persönliche Interesse des Betroffenen am Verbleib in Deutschland gegeneinander abgewogen.

Thomas Oberhäuser, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein, verweist auf die Vorgaben des europäischen Rechts. „Die aktuellen Regeln ergeben sich aus dem EU-Recht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)“, sagte Oberhäuser. „Der EGMR hat Mindeststandards aufgelistet, nach denen Ausweisungen erfolgen können: In jedem Einzelfall müssen die Ausweisungs- mit den Bleibeinteressen abgewogen werden.“ Eine gesetzliche Regelausweisung für bestimmte Straftaten würde nach seiner Einschätzung deshalb nicht automatisch zu deutlich mehr Abschiebungen führen. Anders beurteilt der Konstanzer Asylrechtsexperte Daniel Thym die Möglichkeiten. Er hält eine gesetzliche Regelausweisung grundsätzlich für machbar. Entscheidend sei, dass weiterhin Ausnahmen möglich blieben.

Ein weiteres Problem sieht die Union bei der tatsächlichen Durchsetzung von Abschiebungen. Diese scheitern offenbar häufig daran, dass notwendige Dokumente fehlen oder sich Betroffene dem Zugriff der Behörden durch Untertauchen entziehen. Throm fordert deshalb zusätzlich einen sogenannten Ausreisearrest für schwere Straftäter und Gefährder. Sie sollten so lange festgehalten werden, bis sie „freiwillig“ in ihr Heimatland ausreisen.

SPD setzt auf Prävention 

Die SPD erklärte, ebenfalls stärker gegen Gewalt und Ausgrenzung gegenüber queeren Menschen vorgehen zu wollen. Vorschläge der Union für verschärfte Ausweisungsregeln kommentierte die Fraktion allerdings nicht unmittelbar. Stattdessen verwies die SPD auf einen umfassenderen Ansatz. Es gehe darum, mehr zu tun, „um queeres Leben vor Gewalt und Ausgrenzung zu bewahren“, sagte SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede. Dabei komme es „insbesondere präventives Vorgehen, damit Straftaten gar nicht erst passieren, ebenso wie eine konsequente Strafverfolgung und Strafvollzug gegenüber allen Tätern gleich welcher Herkunft“, sagte Eichwede. Nur mit einem solchen Zusammenspiel aus Vorbeugung, Strafverfolgung und Strafvollzug lasse sich aus Sicht der SPD ein umfassender Schutz gewährleisten.

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