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Eklat in Oregon Ausnahme für christliche Adoptionsbewerberin bei LGBTIQ+

Von ms - 05.10.2026 - 13:00 Uhr
Eklat in Oregon
Foto: iStock / Mypurgatoryyears
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Im Rechtsstreit um religiöse Überzeugungen und den Schutz von LGBTIQ+-Kindern im Pflege- und Adoptionssystem hat sich der US-Bundesstaat Oregon mit einer christlichen Bewerberin geeinigt. Jessica Bates muss im weiteren Bewerbungsverfahren nicht mehr die Vorgabe erfüllen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines möglicherweise bei ihr untergebrachten Kindes zu bestätigen. Der Fall sorgt landesweit für Schlagzeilen und zieht viel Kritik aus der Community nach sich. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Jessica Bates, verwitwete Mutter von fünf Kindern, hatte 2023 das Sozialministerium des US-Bundesstaates Oregon verklagt.
  • Die Behörde hatte ihren Antrag auf Aufnahme weiterer Pflege- oder Adoptivkinder abgelehnt, weil Bates die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines ihr anvertrauten Kindes nicht bestätigen wollte.
  • Bates erklärte unter anderem, bei einem trans* Kind weder den selbstgewählten Namen noch dessen Pronomen verwenden zu wollen.
  • Die christlich-konservative Aktivistin argumentierte, die staatlichen Vorgaben verstießen gegen ihre religiösen Überzeugungen.
  • Nachdem sie 2025 vor einem Bundesgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte, kam es nun zu einer Einigung mit dem Bundesstaat.
  • Für Bates entfällt die umstrittene Vorgabe im weiteren Bewerbungsverfahren. Eine Pflege- oder Adoptionszulassung erhält sie dadurch jedoch nicht automatisch.

Streit mit christlicher Mutter

Die Einigung bedeutet allerdings nicht, dass Bates automatisch eine Zulassung als Pflege- oder Adoptivmutter erhält. Ebenso wenig sieht die Vereinbarung vor, dass ihr unmittelbar ein Kind anvertraut wird. Bates ist verwitwet und Mutter von fünf Kindern. 2023 verklagte sie das Oregon Department of Human Services, nachdem die Behörde ihren Antrag abgelehnt hatte, weitere Kinder als Pflege- oder Adoptivkinder aufzunehmen. Grund für die Ablehnung war ihre Weigerung, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines Kindes zu bestätigen, das möglicherweise in ihre Obhut kommen könnte. 

Bates, die als christlich-konservative Aktivistin auftritt und im Verfahren von der Alliance Defending Freedom vertreten wurde, sah darin einen Verstoß gegen ihre Religionsfreiheit. In ihrem Antrag hatte Bates mit Blick auf eine LGBTIQ+-Identität eines Kindes erklärt, sie könne „dieses Verhalten“ nicht unterstützen. Auch für den möglichen Umgang mit einem trans* Kind hatte sie konkrete Einschränkungen genannt. Bates erklärte, sie werde sich weigern, dessen selbstgewählten Namen und Pronomen zu verwenden. Stattdessen würde sie das Kind dazu anhalten, Kleidung zu tragen, die dem bei der Geburt dokumentierten Geschlecht entspricht.

Einigung beendet Rechtsstreit

In ihrer Klage argumentierte Bates, die Vorgaben des Bundesstaates zwängen sie dazu, die Möglichkeit zu akzeptieren, dass ein LGBTIQ+-Kind in ihre Obhut kommen könnte. Damit müsse sie nach ihrer Auffassung „gegen ihren christlichen Glauben“ handeln. Der Rechtsstreit entwickelte sich in den folgenden Jahren weiter. 2025 erreichte Bates vor einem Bundesgericht zunächst eine einstweilige Verfügung. Anschließend befasste sich der Neunte Bundesberufungsgerichtshof mit ihren Ansprüchen auf Religionsfreiheit. Dieser verlangt vom Staat eine besonders gewichtige Rechtfertigung für Eingriffe in geschützte Rechte und kann für die Prüfung religiös begründeter Ausnahmen von Bedeutung sein.

Nun haben Bates und der Bundesstaat den Rechtsstreit durch eine Einigung beendet. Danach entfällt für sie im Bewerbungsverfahren die Anforderung, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines ihr möglicherweise anvertrauten Kindes zu bestätigen. Die Reichweite der Vereinbarung ist zugleich begrenzt: Sie verschafft Bates weder automatisch eine Pflege- oder Adoptionszulassung noch führt sie dazu, dass ihr ein Kind zur Betreuung oder Adoption übergeben wird. Damit bleibt die konkrete Entscheidung über ihre Eignung und eine mögliche Unterbringung eines Kindes weiterhin vom Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren abhängig. Queere Vereine kritisierten den Entschluss trotzdem als falsch und gefährlich für mögliche queere Kinder im Adoptionsverfahren. 

Oregon betont Schutz für Jugendliche

Das Oregon Department of Human Services erklärte nach der Einigung, bei seinen Entscheidungen weiterhin die individuellen Sicherheitsbedürfnisse der betroffenen Kinder in den Mittelpunkt stellen zu wollen. Bei der Entscheidung, in welcher Familie ein Kind untergebracht werde, sollen demnach auch dessen sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und geschlechtlicher Ausdruck berücksichtigt werden. Die Behörde teilte zudem mit, ihre Regeln und Richtlinien an die Bedingungen der Einigung angepasst zu haben. Gleichzeitig sollen die bestehenden Schutzmaßnahmen für LGBTIQ+-Jugendliche im Pflegesystem erhalten bleiben.

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