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Schutz vor digitaler Gewalt stärken
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Schutz vor digitaler Gewalt Queere Menschen direkt einbeziehen, betonen LGBTIQ+-Verbände

ms - 28.05.2026 - 10:30 Uhr
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Der LSVD+ Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg und die Fachstelle QueerSafe Berlin haben den aktuellen Gesetzentwurf zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt jetzt grundsätzlich begrüßt. Zugleich fordern die Organisationen Nachbesserungen, damit queere Menschen ausdrücklich geschützt werden.

Das Wichtigste im Überblick

  • LSVD+ und QueerSafe Berlin begrüßen den Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt grundsätzlich.
  • Der Verband fordert ausdrücklich Schutz für queere Menschen im Gesetzestext.
  • Kritisiert wird, dass bislang vor allem binäre Geschlechtervorstellungen berücksichtigt würden.
  • Gefordert werden außerdem niedrigschwellige Beratungsangebote, bessere Hilfestrukturen und ein Verbandsklagerecht.

Queere Menschen im Gesetz 

In einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Bundesverband LSVD+ heißt es, digitale Gewalt treffe marginalisierte Gruppen besonders häufig, schränke demokratische Teilhabe ein und habe reale Folgen für Sicherheit und Selbstbestimmung der Betroffenen. Der vorgelegte Referentenentwurf sei daher ein wichtiger Schritt, um Betroffene besser zu schützen und die Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum zu verbessern. Nach Ansicht des Verbandes reicht der bisherige Entwurf jedoch nicht aus.

Florian Winkler-Schwarz, Geschäftsführer des LSVD+ Berlin-Brandenburg, erklärte: „Der Entwurf erkennt an, dass digitale Gewalt häufig geschlechtsspezifisch ist. Das betrifft jedoch nicht nur cisgeschlechtliche Frauen und Mädchen. Auch trans* Frauen, trans* Männer, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen sowie queere Menschen insgesamt sind in besonderem Maße von digitaler Gewalt, Hassrede, sexualisierten Angriffen, Deepfakes, Deadnaming, Misgendering und gezielten Einschüchterungen betroffen. Diese Gruppen müssen im Gesetz ausdrücklich benannt und geschützt werden.“

Überarbeitung des Gesetzentwurfs

Der LSVD+ fordert deshalb eine inklusive Überarbeitung des Entwurfs. Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des Vereins betonte daher: „Schutzregelungen müssen geschlechtsunabhängig formuliert werden. Wenn sie ausschließlich an binäre Körper- und Geschlechtsvorstellungen anknüpfen, gefährden sie immer wieder Menschen, die Schutz brauchen. Ebenso braucht es niedrigschwellige Beratungsangebote, verlässlich finanzierte Hilfestrukturen mit LSBTIAQ*-Expertise, bessere Zugänge zu Rechtsschutz sowie ein Verbandsklagerecht für zivilgesellschaftliche Organisationen.“ Nach Auffassung der Organisationen sollte ein wirksames Gesetz gegen digitale Gewalt alle Betroffenen schützen. Der Entwurf müsse deshalb im weiteren Verfahren entsprechend weiterentwickelt werden.

Neue Fachstell in Berlin

Mit QueerSafe Berlin startet der LSVD+ eine neue Fachstelle gegen digitale Gewalt gegenüber queeren Menschen in Berlin. Die Einrichtung wurde im Mai 2026 erstmals öffentlich vorgestellt und nimmt ab Juli 2026 ihre Beratungsarbeit auf. QueerSafe Berlin unterstützt queere Menschen in Berlin, die von digitaler Gewalt, Hass und Bedrohungen im Netz betroffen sind. Angeboten werden psychosoziale Beratung, juristische Unterstützung sowie Begleitung bei Strafanzeigen, bei der Dokumentation von Vorfällen und im Umgang mit Plattformen, Behörden und Strafverfolgungsstellen. Darüber hinaus will die Fachstelle queerfeindliche digitale Gewalt dokumentieren, Multiplikatoren sensibilisieren sowie Betroffene und die Zivilgesellschaft stärken. Nach Angaben der Organisation soll erstmals in Berlin systematisch erfasst werden, wie digitale Gewalt queere Menschen betrifft. Die Erkenntnisse sollen politischen Handlungsbedarf sichtbar machen und langfristig bessere Schutzstrukturen schaffen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ wurde am 17. April 2026 vom Bundesjustizministerium vorgestellt. Ziel ist es, neue Formen digitaler Gewalt – insbesondere Deepfakes, Cyberstalking, bildbasierte sexualisierte Gewalt und digitale Überwachung – rechtlich besser zu erfassen und Betroffene stärker zu schützen. Zu den wichtigsten geplanten Änderungen gehören neue Straftatbestände im Strafgesetzbuch, tärkere Rechte für Betroffene im Zivilrecht, einfachere Identifizierung von Tätern sowie Möglichkeiten, Accounts und Inhalte schneller sperren zu lassen. 

Der Entwurf sieht demnach auch drei neue zentrale Straftatbestände vor: Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen, Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte und Unbefugte Überwachung. Betroffene sollen außerdem künftig leichter selbst gegen digitale Gewalt vorgehen können. Geplant sind unter anderem schnellere gerichtliche Verfahren gegen rechtswidrige Inhalte, einfachere Durchsetzung von Löschungen, gerichtliche Anordnungen zur Sperrung von Accounts und neue Auskunftsansprüche gegenüber Plattformen und Internetdiensten. 

Der Entwurf wird vielerorts grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig gibt es Kritik aus unterschiedlichen Richtungen jenseits des LSVD+. Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen warnen so vor weitreichenden Auskunftspflichten und möglichen Eingriffen in Grundrechte. Juristinnen und Juristen weisen überdies darauf hin, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte personell stärker ausgestattet werden müssten, damit die neuen Regeln praktisch wirken können. Der Gesetzentwurf befindet sich bislang noch im Gesetzgebungsverfahren und muss zunächst vom Bundeskabinett beschlossen und anschließend im Bundestag beraten werden. 

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