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13-jähriger Junge in Haft

Russland knallhart Verurteilung eines 13-Jährigen wegen "LGBTIQ+-Propaganda"

ms - 26.05.2026 - 14:00 Uhr
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Ein 13 Jahre alter Schüler in Russland könnte nach Angaben seines Rechtsbeistands in eine besondere Haftanstalt kommen, eine sogenannte „geschlossene Erziehungs- und Korrektureinrichtung“. Hintergrund ist ein Verfahren wegen angeblicher „LGBTIQ+-Propaganda“ nach dem Anti-Homosexuellen-Gesetz

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein 13-Jähriger in Russland geriet wegen angeblicher „LGBTIQ+-Propaganda“ ins Visier der Behörden.
  • Dem Schüler droht die Einweisung in eine haftähnliche geschlossene Erziehungs- und Korrektureinrichtung.
  • Auslöser war offenbar ein Bild oder Video, das er mit Mitschülern geteilt hatte.
  • Sein Anwalt spricht von einem misslungenen Scherz ohne politische Absicht.
  • Menschenrechtler sehen darin ein weiteres Beispiel für die verschärfte Anti-LGBTIQ+-Politik in Russland.

Ein Scherz mit bösen Konsequenzen

Der Fall begann offenbar damit, dass der Jugendliche ein Bild oder Video mit Mitschülern teilte. Daraufhin wurde Anzeige erstattet und eine offizielle Untersuchung eingeleitet. Sein Anwalt erklärte gegenüber dem unabhängigen Nachrichtenportal Mediazona:  „Er hatte keinerlei Absicht, Propaganda zu verbreiten. Er weiß nicht einmal, was das ist. Es war einfach ein Scherz, der nach hinten losging“, sagte der Jurist. Der Jugendliche gilt als sehr guter Schüler und habe bereits mehrfach akademische sowie kreative Wettbewerbe gewonnen. Aufgrund seines Alters kann er nach russischem Recht nicht administrativ belangt werden, da entsprechende Verfahren erst ab 16 Jahren möglich sind.

Die eigentlichen Vorwürfe wurden inzwischen zwar nun doch eingestellt, die Behörden gaben den Fall jedoch an die örtliche Kommission für Jugendangelegenheiten weiter. Diese Behörde ist für Maßnahmen gegenüber Minderjährigen zuständig. Die Kommission sprach zunächst eine offizielle Verwarnung wegen der angeblichen „LGBTIQ+-Propaganda“ aus. Schwerwiegender war jedoch ein weiterer Vorwurf wegen des Zeigens „extremistischer Symbole“.

Dieser Vorwurf steht offenbar im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Obersten Gerichts Russlands aus dem Jahr 2023. Damals wurde die sogenannte „internationale LGBTIQ+-Bewegung“ als extremistische Organisation eingestuft. Öffentliche Symbole wie der Regenbogen oder Aktivitäten mit LGBTIQ+-Bezug können seitdem strafrechtlich verfolgt werden. Unter Verweis auf den Extremismus-Vorwurf kam die Kommission demnach zu dem Schluss, der Jugendliche müsse „umerzogen“ werden. Deshalb wurde empfohlen, ihn in eine spezielle geschlossene Erziehungs- und Korrektureinrichtung zu überstellen. Dort leben und lernen Minderjährige unter strenger Aufsicht – intern in Russland wird die Anstalt als „Kinderknast“ bezeichnet, eine Spezialschule für jugendliche Straftäter.

Straftäter wegen Regenbogenfahne?

Nach Angaben seines Anwalts wurde der Junge inzwischen offiziell deswegen auch als jugendlicher Straftäter registriert. „Der Junge war ein Musterschüler mit guten Beurteilungen, aber dann ist etwas passiert – die Hormone kamen ins Spiel – und er wollte einfach herumalbern“, sagte der Anwalt. „Erwachsene haben daraus gemacht: ‚Oh Gott, er verbreitet irgendetwas.‘“ Gegen die Entscheidung wurde Berufung eingelegt. Der Anwalt kritisierte das Vorgehen der Behörden als unverhältnismäßig und verwies zugleich auf die Rolle staatlicher Stellen beim Zugang zu entsprechenden Inhalten im Internet. Was konkret der 13-Jährige verbreitet haben soll, ist nicht bekannt, russische Medien spekulieren beispielsweise auf die Regenbogenfahne.

„Das Internet ist für alle zugänglich. Selbst Kinder können online gehen, solche Inhalte finden und sie anderen zeigen. Und die Behörden behandeln das bereits als eine Form von Propaganda“, erklärte er. Menschenrechtsorganisationen sehen in dem Fall ein weiteres Beispiel dafür, wie Russland seine verschärften Anti-LGBTIQ+-Gesetze zunehmend auch gegen junge Menschen anwendet. Kritiker warnen vor weitreichenden Folgen für Meinungsfreiheit und persönliche Entwicklung Minderjähriger.

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