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Niederlage in Australien

Niederlage in Australien App-Betreiberin unterliegt mit „Nur Frauen“-App vor Gericht

ms - 19.05.2026 - 09:30 Uhr
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Eine australische Social-Media-App „exklusiv für Frauen“ ist mit dem Versuch gescheitert, ein Gerichtsurteil wegen Diskriminierung einer trans* Frau aufheben zu lassen. Damit bestätigte ein Berufungsgericht die frühere Entscheidung zugunsten der Klägerin Roxanne Tickle. Der Fall gilt als wegweisend in Australien für die Rechte queerer Menschen. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine australische „Nur-für-Frauen“-App ist mit ihrer Berufung gegen ein Urteil wegen Diskriminierung von trans* Frauen gescheitert.
  • Das Gericht bestätigte, dass die Klägerin Roxanne Tickle rechtswidrig ausgeschlossen wurde.
  • Der Fall gilt als wegweisend für den Umgang mit Geschlechtsidentität im australischen Antidiskriminierungsrecht.
  • Die Richter erhöhten den zugesprochenen Schadenersatz auf 20.000 australische Dollar.
  • Im Zentrum des Verfahrens stand die App „Giggle for Girls“ der Unternehmerin Sall Grover.

Weg durch die Instanzen 

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Plattform „Giggle for Girls“, die Nutzerinnen unter anderem dabei helfen soll, Mitbewohnerinnen zu finden, freiberufliche Tätigkeiten anzubieten oder soziale Kontakte zu knüpfen. Die App war Anfang 2022 in die Kritik geraten, weil sie mithilfe künstlicher Intelligenz trans* Frauen von der Nutzung ausschloss. Bereits im August 2024 hatte ein Gericht entschieden, dass die australische Unternehmerin Sall Grover und ihre Plattform rechtswidrig die trans* Frau Roxanne Tickle diskriminiert hätten. Tickles Mitgliedschaft war zuvor entzogen worden.

Grover legte gegen das Urteil Berufung ein. Das Gericht stellte allerdings erneut fest, dass Tickle indirekt diskriminiert worden sei, nachdem ihr 2021 die Nutzung der App verweigert worden war, „weil sie nicht ausreichend weiblich aussah“.

Erster Fall dieser Art in Australien 

Die Anwältin der Plattform, Bridie Nolan, argumentierte vor Gericht, Tickle sei ein Mann – obwohl ihre Geburtsurkunde sie als weiblich ausweist. Daher sei der Ausschluss nach dem australischen Gleichbehandlungsgesetz zulässig gewesen. Tickles Anwältin Georgina Costello widersprach dieser Darstellung. Ihre Mandantin sei eine Frau, habe geschlechtsangleichende Operationen und Hormonbehandlungen durchlaufen und lebe im privaten wie beruflichen Umfeld als Frau.

Der Fall „Tickle v Giggle“ gilt als das erste Verfahren, in dem sich Australiens Bundesgericht ausführlich mit Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität auseinandersetzte. Zunächst waren Tickle 10.000 australische Dollar Schadenersatz sowie begrenzte Prozesskosten zugesprochen worden. Sie hatte ursprünglich insgesamt 200.000 australische Dollar gefordert und angegeben, dass das wiederholte Misgendern durch Grover bei ihr anhaltende Angstzustände ausgelöst habe.

Bei der Berufungsverhandlung am 15. Mai bestätigte Richterin Melissa Perry die ursprüngliche Entscheidung. Sie erklärte, sowohl die Plattform als auch Grover hätten Tickle aufgrund ihres geschlechtsbezogenen Erscheinungsbildes ausgeschlossen. Wörtlich sagte Perry: „Dies stellte eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund eines Merkmals dar, das Menschen mit der Geschlechtsidentität von Frau Tickle betrifft.“ Zugleich ordnete das Gericht eine Neubewertung des Schadenersatzes an. Die Summe wurde anschließend auf 20.000 australische Dollar erhöht.

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