Mehr Opferrechte in der EU Besonderer Fokus im EU-Parlament auf LGBTIQ+-Menschen
Das Europäische Parlament entscheidet am Donnerstag über eine umfassende Reform der EU-Richtlinie zu den Rechten von Kriminalitätsopfern. Die geplante Neufassung aktualisiert die seit 2012 geltenden Mindeststandards der Europäischen Union zu Information, Unterstützung, Schutz und Beteiligung von Opfern in Strafverfahren. Ein wichtiger Aspekt insbesondere für queere Opfer von Gewalt und Hasskriminalität.
Das Wichtigste im Überblick
- Das Europäische Parlament stimmt am 21. Mai über eine überarbeitete EU-Richtlinie zu den Rechten von Kriminalitätsopfern ab.
- Die Neuregelung soll Opferrechte stärken und den Zugang zu Unterstützung sowie Schutzmaßnahmen erleichtern.
- Besonders relevant für die LGBTIQ+-Community ist Artikel 22 der Richtlinie, der mehr Schutz für queere Menschen vorsieht.
- Der Passus greift zentrale Inhalte des in Italien gescheiterten Zan-Gesetzentwurfs auf.
- Mitgliedstaaten hätten nach einer Verabschiedung zwei Jahre Zeit zur Umsetzung in nationales Recht.
Mehr Rechte für Opfer
Eine vorläufige Einigung zwischen Europäischem Parlament und EU-Rat war bereits Mitte Dezember 2025 erzielt worden. Anfang 2026 billigte zudem der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) den Entwurf mit 77 Ja-Stimmen bei zwölf Gegenstimmen und zwölf Enthaltungen. Mit der Abstimmung im Plenum steht nun die formelle Zustimmung des Parlaments bevor.
Die neue Richtlinie sieht mehrere Änderungen vor, die den Zugang zu Hilfe und rechtlichem Schutz erleichtern sollen. Opfer sollen künftig einfacher Anzeige erstatten können, Unterstützung über spezielle Hotlines erhalten und leichter Zugang zu Informationen über ihre Rechte bekommen. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt dabei eine europaweit einheitliche Notfall- und Beratungsnummer. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, unter der Rufnummer 116 006 telefonische Hilfsangebote bereitzustellen. Diese sollen Informationen, Orientierungshilfe und emotionale Unterstützung vermitteln.
Straftaten online anzeigen
Darüber hinaus soll es möglich werden, bestimmte Straftaten online anzuzeigen und digitale Beweise direkt einzureichen. Auch die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Meldung von Fällen wird ausdrücklich anerkannt. Opfer ohne ausreichende finanzielle Mittel sollen bereits während der Ermittlungsphase Anspruch auf staatlich finanzierte Rechtsvertretung erhalten. Besonderen Wert legt die Richtlinie zudem auf den Schutz persönlicher Daten. Informationen über Opfer sollen standardmäßig geschützt werden.
Angeklagte sollen nur mit richterlicher Genehmigung Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten. Auch Minderjährige stehen stärker im Fokus der geplanten Neuregelung. Vorgesehen sind altersgerechte Unterstützungsangebote sowie besondere Schutzmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem individuelle Bewertungen, kindgerechte Möglichkeiten zur Anzeigeerstattung und Videoaufzeichnungen von Aussagen.
Schutzmaßnahmen für queere Menschen
Große Aufmerksamkeit erhält insbesondere Artikel 22 der Richtlinie. Dieser nennt sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung sowie Aufenthaltsstatus ausdrücklich als Kriterien zur Bewertung der Schutzbedürftigkeit eines Opfers. Behörden sollen demnach bei Hassverbrechen berücksichtigen, ob eine Tat etwa wegen der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person begangen wurde. Betroffene hätten in solchen Fällen Anspruch auf besondere Schutzmaßnahmen. Zudem sieht Artikel 23 der neuen Richtlinie vor, dass Opfer während einer Vernehmung nicht zu ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität befragt werden dürfen. In Italien scheiterte eine solche Regelung, der sogenannte Zan-Gesetzentwurf, 2021 im Senat. Über den EU-Beschluss könnte dieser nun europaweit zur Geltung kommen. Sollte das Europäische Parlament der Richtlinie zustimmen, hätten die Mitgliedstaaten anschließend zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Zuletzt hatte die von Ursula von der Leyen geführte EU-Kommission in einem anderen Zusammenhang für Diskussionen gesorgt. Die Kommission lehnte eine verbindliche EU-Richtlinie gegen sogenannte Konversionstherapien ab, obwohl das EU-Parlament zuvor eine Bürgerinitiative mit 1,2 Millionen Unterschriften unterstützt hatte. Statt eines Gesetzes entschied sich die Kommission lediglich für eine unverbindliche Empfehlung.