Entscheidung erst am 1. Juni Neonazi Liebich: Tschechien vertagt Auslieferung
Der tschechische Justiz hat die Entscheidung über die Auslieferung des in Deutschland verurteilten Rechtsextremisten Marla Svenja Liebich überraschend vertagt. Liebich bleibt bis mindestens 1. Juni in Haft und muss weiter auf den Ausgang des Auslieferungsverfahrens in Pilsen warten. Die Staatsanwaltschaft Halle sieht den europäischen Rechtsrahmen als gefestigt und rechnet nicht mit Problemen im weiteren Verfahren.
Das Wichtigste im Überblick
- Das Landgericht Pilsen verschob am ersten Verhandlungstag die Verkündung einer Entscheidung auf den 1. Juni.
- Marla Svenja Liebich wurde 2023 wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
- Liebich war nach Deutschland seit Monaten europaweit zur Fahndung ausgeschrieben und wurde Anfang April in Tschechien gefasst.
- Die Staatsanwaltschaft Halle hat einen Antrag auf Auslieferung gestellt.
- Liebich äußerte vor Gericht die Befürchtung, in Deutschland nicht sicher zu sein.
- Vor dem Pilsener Gericht erschien Liebich mit rotem Lippenstift und ärmelfreiem Leoparden-Top.
Gründe für die Verschiebung
Das Landgericht Pilsen nannte am Tag der Verhandlung keine Gründe für die Verschiebung der Entscheidung zur Auslieferung. Nach nur zwei Stunden wurde der Anhörungstermin ohne Resultat unterbrochen. Der nächste Termin ist für Anfang Juni angesetzt. Bis dahin bleibt Liebich in tschechischer Haft. Die rechtliche Prüfung umfasst, ob die deutschen Strafverfolgungsbehörden bei der Fahndung und dem Auslieferungsantrag korrekt vorgegangen sind.
Bisherige Flucht und Verurteilung
Liebich war im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung und weiterer Delikte rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Um der Haft zu entgehen, tauchte Liebich unter und entzog sich dem Haftantritt durch Flucht ins Ausland. Nach einer europaweiten Fahndung erfolgte im April 2026 die Festnahme durch tschechische Behörden. Ein Auslieferungsverfahren ist in solchen Fällen zwischen EU-Staaten üblich. Die Staatsanwaltschaft Halle hält den Ablauf für routiniert. Laut Staatsanwalt Dennis Cernota verlaufen derartige Verfahren in der Regel „recht reibungslos“.
„Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos,“ erklärte Staatsanwalt Cernota nach der Verhandlung in Pilsen.
Hintergrund: Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes?
Im Zuge der öffentlichen Auseinandersetzung forderte Liebich Schmerzensgeld und argumentierte, die Berichterstattung über den eigenen früheren Vornamen verletze Persönlichkeitsrechte. Die Beschwerden wurden abgewiesen. Der Deutsche Presserat stellte fest, dass Liebich den Wechsel des Personenstands mutmaßlich nur vollzogen habe, um staatliche Behörden zu provozieren.
Ausblick auf das weitere Verfahren
Bis zum 1. Juni bleibt offen, ob Liebich von Tschechien an Deutschland ausgeliefert wird. Die gerichtliche Entscheidung könnte Signalwirkung für künftige Fälle von Flucht und Auslieferung verurteilter Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten auslösen. Ermittlungsbehörden in beiden Staaten setzen bis dahin auf den europaweit geltenden Auslieferungsmechanismus. Das weitere Vorgehen des tschechischen Gerichts wird mit Spannung erwartet.