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Urteil in Ungarn erwartet

Urteil in Ungarn erwartet Zeitenwende für die Community?

ms - 21.04.2026 - 08:30 Uhr
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Heute wird der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) voraussichtlich sein Urteil in der wegweisenden Rechtssache zum ungarischen Anti-Homosexuellen-Gesetz gegen verkünden. Mit Spannung wird die Community dann auf den künftigen Ministerpräsidenten Peter Magyar blicken – eine erste Chance zu zeigen, wie der künftige Regierungschef tatsächlich zum Thema LGBTIQ+ steht. 

 Das Wichtigste im Überblick:

  • Der EuGH wird heute voraussichtlich sein Urteil zum ungarischen Anti-Homosexuellen-Gesetz verkünden.
  • Das Urteil kommt zu einem politischen Zeitpunkt, da der neue Ministerpräsident Péter Magyar seine Amtszeit vorbereitet.
  • Es handelt sich um einen historischen Fall, der weitreichende Folgen für LGBTIQ+-Rechte und Menschenrechte in der EU haben könnte.
  • Das Europäische Parlament und 16 EU-Mitgliedstaaten haben sich gegen das ungarische Gesetz ausgesprochen und eine Klage eingereicht.
  • Die Generalanwältin des EuGH hatte im Juni 2025 betont, dass das ungarische Gesetz gegen die Grundwerte der EU verstößt.

Historischer Fall, historisches Urteil?

„Das Urteil fällt in einem politisch entscheidenden Moment, genau zu dem Zeitpunkt, an dem die neue Regierung von Péter Magyar ihre Amtszeit vorbereitet. Es wird die erste konkrete Gelegenheit für ihn sein zu zeigen, ob seine Führung Ungarn mit europäischen Werten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Einklang bringen wird“, so Rémy Bonny von der queeren Organisation Forbidden Colours. 

Bonny betont dabei, dass der Fall bereits jetzt historisch sei: Das Europäische Parlament und 16 EU-Mitgliedstaaten haben sich zusammen mit der Europäischen Kommission gegen ein solches Gesetz ausgesprochen und damit die bislang größte Klage in der Geschichte der EU eingeleitet. Zudem ist es der erste Fall, der eine eigenständige Verletzung von Artikel 2 EUV prüft, die Frage, ob grundlegende Werte der Europäischen Union verletzt wurden – das Urteil dürfte damit so oder so weitreichende Folgen für LGBTIQ+ in Europa haben. Zudem könnte der Beschluss auch anderweitig Auswirkungen auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit haben – in Ungarn sowie in der ganzen Union.  

Forbidden Colours hat gemeinsam mit seinen Partnern Reclaim und der Hatter Society maßgeblich dazu beigetragen, diesen Fall voranzutreiben, indem sie auf EU-Ebene Kampagnen geführt und sowohl das Europäische Parlament als auch eine beispiellose Zahl von Mitgliedstaaten erfolgreich zur Beteiligung am Verfahren mobilisiert haben.

Abschlussgutachten betonte Verstöße 

Bereits im Juni letzten Jahres hatte die Generalanwältin Tamara Ćapeta in ihrem abschließenden Gutachten festgehalten, dass Ungarn mit ihrem Gesetz gegen die Grundwerte der Union verstößt, konkret gegen Demokratie und die Gleichheit der Menschenrechte. Dazu kommen Verstöße gegen die Charta der Grundrechte und gegen die Freiheit der Menschen. Rechtsexperte Vincent Reillon hatte dazu im letzten Jahr erklärt: „Diese Stellungnahme sollte ein Weckruf sein. Die Kommission kann nicht schweigen, während Ungarn den Pride verbietet. Sie muss jetzt handeln: ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, einstweilige Maßnahmen beantragen und EU-Mittel blockieren.“

Esther Martinez, Geschäftsführerin des LGBTIQ+-Vereins Reclaim, hob dabei ebenso die besondere Bedeutung hervor: „Dieser Fall ist der größte Menschenrechtsfall in der Geschichte der EU. Der Generalanwalt ist der Ansicht, dass die Klage in allen Punkten begründet ist und schließt sich der Argumentation der EU-Kommission voll an: Ungarns Gesetz verstößt gegen EU-Recht und EU-Werte. Die Generalanwältin ist eindeutig: Die Gleichstellung von LGBTIQ+ steht in der EU nicht zur Debatte. Diskriminierung und Ausgrenzung von LGBTIQ+ Menschen sind nicht zu rechtfertigen – sie verstoßen gegen die Grundwerte der Union!“

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