Kinderporno-Urteil 2025 Hartmut Ebbing: Ex-FDP-Abgeordneter vor Gericht
Ein ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages steht im Mittelpunkt schwerwiegender Missbrauchsvorwürfe: Hartmut Ebbing, ehemaliger FDP-Abgeordneter aus Berlin, sieht sich Anklagen wegen des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs eines siebenjährigen Jungen gegenüber. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft Ebbing vor, im September 2021 gemeinsam mit einer 51-jährigen Lehrerin aus Goslar deren Sohn missbraucht zu haben. Für beide Beschuldigten gilt aktuell die Unschuldsvermutung.
Details zu den Anklagen
Ebbing, ehemals als Schatzmeister der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und Bundestagsabgeordneter aktiv, wurde bereits im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Tiergarten wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die neuen Vorwürfe betreffen Ereignisse, die sich kurz nach seinem Kennenlernen der betroffenen Mutter über ein Online-Datingportal zugetragen haben sollen. Die Anklagepunkte umfassen sowohl sexuellen Kindesmissbrauch als auch die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Der bevorstehende Prozess am Landgericht Braunschweig ist ab dem 10. März angesetzt.
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft distanzierte sich deutlich von den Vorgängen und sprach von „abscheulichen und menschenverachtenden Taten“. Noch vor Bekanntwerden der Details legte Ebbing alle Ehrenämter nieder und trat auch aus der FDP aus. Die Partei bemerkte, sie habe den sofortigen Austritt eingefordert, nachdem die Vorwürfe bekannt waren. Öffentliche Stimmen betonen immer wieder die Relevanz des Grundsatzes der Unschuldsvermutung, gerade bei so schwerwiegenden Anschuldigungen.
Kinderschutz und Politik
Jüngste Zahlen zeigen, dass 2023 laut polizeilicher Kriminalstatistik in Deutschland über 17.000 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern registriert wurden. Der Druck auf Politik und Justiz, konsequent und transparent zu agieren, wächst stetig. Besonders heikel erscheint der Sachverhalt, wenn gesellschaftliche Vertrauenspersonen oder Mandatsträger*innen betroffen sind. In den vergangenen Jahren sorgten mehrere ähnlich gelagerte Fälle für intensive gesellschaftliche Debatten über Prävention, Aufdeckung und Schutzmaßnahmen.