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Die Rechte von Sexarbeitern

Die Rechte von Sexarbeitern Linkenpolitiker Brückner betont „ideologische Vorbehalte“

ms - 03.12.2025 - 15:35 Uhr
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Eine Expertenkommission berät derzeit darüber, ob und wie möglicherweise das bestehende Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) von 2017 verbessert werden könnte. Während die einen viel zu wenig Schutz für Betroffene kritisieren, betonen die anderen, dass das Gesetz nicht ausreichend auf die tatsächlichen Bedürfnisse von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen eingeht. In diesem Zusammenhang warnen auch mehrere queere Vereine davor, in Richtung eines, von der Union in Teilen gewünschten Nordischen Modells zu gehen, das Kunden von Sexarbeit kriminalisieren würde. Nun erhebt auch der queerpolitische Sprecher der Linksfraktion, Maik Brückner, schwere Vorwurfe. 

Keine Einbindung von Sexarbeitern

Brückner schließt sich dabei inhaltlich dem Berufsverband der Sexarbeitenden (BesD) an, der bemängelte, dass die Expertenkommission ohne die direkte Beteiligung von Menschen, die in der Prostitution tätig sind, tätig wurde – bei einer Reform bestehender Gesetze müssten die Sexarbeiter selbst jetzt deutlich stärker eingebunden werden. Die zwölf Mitglieder des Gremiums sind bisher größtenteils Personen, die in ihrer Arbeit entweder die Perspektive von Strafverfolgung oder von „Opferschutz“ vertreten würden. Der Ausschluss von Betroffenen führe so zu weiteren Missverständnissen und einer Entfremdung zwischen den politischen Entscheidungsträgern und denjenigen, die das Gesetz direkt betrifft. Die reformierenden Prozesse müssten daher transparent und inklusiv gestaltet werden.

Comedy seitens der Bundesregierung

Brückner erklärte jetzt ebenso mit Blick auf die Zusammensetzung der Kommission: „Es sind mal wieder alle möglichen Leute berufen, nur nicht die Personen, um die es eigentlich geht. Ähnlich wie bei der Wehrpflicht und beim Bürgergeld wird über die Köpfe der Betroffenen hinweg diskutiert", so Brückner. In einer schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung wollte der Bundestagsabgeordnete daher wissen, wieso keine Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen einbezogen worden sind. 

„Die Antwort der Bundesregierung ist pure Comedy: Die Einbeziehung von Sexarbeitenden sei der Regierung ein 'wichtiges Anliegen' und sie sollen 'in besonderer Art und Weise' von der Kommission beteiligt werden. Aha, sehr schön! Warum man sie dann nicht gleich in die Kommission holt und wie die Beteiligung genau aussehen soll, geht aus diesen mystischen Formulierungen leider nicht hervor", erklärt Brückner. 

Und weiter: „Die Tatsache, dass keine Sexarbeitenden an der Kommission beteiligt sind, untergräbt deren Arbeit und Glaubwürdigkeit vom ersten Tag an. In Berlin haben sich Sexarbeitende zusammengetan, um einen alternativen Gesetzentwurf zum Prostituiertenschutzgesetz zu erarbeiten. Die Berufung von Sexarbeitenden in die Kommission scheiterte offensichtlich weder an fehlender Expertise noch an fehlendem Willen zur Mitwirkung seitens Sexarbeitender. Da der Bundesregierung keine anderslautende Erklärung zu entlocken ist, muss ich von ideologischen Vorbehalten ausgehen“, schlussfolgert der queerpolitische Sprecher der Linken. 

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