Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat 879 noch anhängige Beschwerden gegen Russland aus seinem Register gestrichen. Unter den Beschwerdeführern befinden sich nach Angaben der europäischen LGBTIQ+-Dachorganisation ILGA-Europe zahlreiche homosexuelle und queere Personen.
Das Wichtigste im Überblick
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat 879 Beschwerden gegen Russland aus seinem Register gestrichen.
- Unter den Beschwerdeführern befinden sich nach Angaben von ILGA-Europe viele LGBTIQ+-Personen.
- Einige Betroffene hatten bereits seit 2007 versucht, auf diesem Weg eine rechtliche Aufarbeitung zu erreichen.
- Der Gerichtshof erkannte an, dass die Beschwerden möglicherweise begründet waren. Individuelle Urteile wird es nun jedoch nicht geben.
- Russland verweigert die Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof und setzt dessen Urteile nicht um.
- Der Europarat betont, dass Russland zur Umsetzung bereits ergangener Urteile weiterhin rechtlich verpflichtet sei.
- ILGA-Europe sieht in der Entwicklung eine grundsätzliche Herausforderung für das europäische Menschenrechtssystem.
Keine Urteil für Betroffene
Die Entscheidung betrifft Menschen, die teilweise seit vielen Jahren auf eine rechtliche Aufarbeitung ihrer Fälle gehofft hatten. Einige Verfahren reichen nach Angaben von ILGA-Europe bis in das Jahr 2007 zurück. Anwälte und Menschenrechtsverteidiger hatten die Betroffenen bei dem Versuch unterstützt, nach ausgeschöpften Rechtsmitteln in Russland vor dem Straßburger Gerichtshof Recht zu bekommen. Mit der Entscheidung rückt zugleich eine grundsätzliche Frage in den Mittelpunkt: Wie kann das europäische Menschenrechtssystem funktionieren, wenn ein Staat die Zusammenarbeit mit den Institutionen verweigert, die ihn zur Rechenschaft ziehen sollen? Nach Darstellung von ILGA-Europe hatte der Gerichtshof selbst anerkannt, dass die Beschwerden möglicherweise begründet waren. Mit der Streichung aus dem Register wird es jedoch keine individuellen Urteile mehr darüber geben, was den jeweiligen Beschwerdeführern widerfahren ist.
Damit entfällt für die Betroffenen auch die Möglichkeit, eine mögliche Verletzung ihrer Rechte durch ein individuelles Urteil des EGMR formell feststellen zu lassen. Ebenso wird es in diesen Verfahren keine abschließende Feststellung der Verantwortlichkeit und keine maßgebliche Dokumentation der jeweiligen Geschehnisse durch den Gerichtshof geben. ILGA-Europe betont, dass ein Urteil für Betroffene mehr bedeute als lediglich einen weiteren Beitrag zur Rechtsprechung. Gerade für Menschen, die sämtliche innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft und anschließend über Jahre auf eine Entscheidung in Straßburg gewartet hätten, gehe es auch darum, mit ihren Erfahrungen gehört zu werden und eine mögliche Rechtsverletzung durch eine unabhängige Institution anerkannt zu bekommen.
Russland verweigert Zusammenarbeit
Besondere Bedeutung erhält die Entscheidung vor dem Hintergrund der Entwicklung in Russland. Nach Darstellung von ILGA-Europe sind dort die Möglichkeiten, auf rechtlichem Weg Gerechtigkeit und Rechenschaft einzufordern, systematisch eingeschränkt worden. Russland verweigert die Zusammenarbeit mit dem EGMR und missachtet dessen Urteile. Nach dem Ausschluss des Landes aus dem Europarat ist Russland zudem nicht mehr Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nach Auffassung von ILGA-Europe sollten die Folgen dieser Entwicklung jedoch nicht auf jene Menschen übertragen werden, deren Rechte das europäische Menschenrechtssystem schützen soll. Die Organisation sieht deshalb ein grundlegendes Problem: Wenn die dauerhafte Verweigerung der Zusammenarbeit durch einen Staat dazu führt, dass individuelle Beschwerden vom Menschenrechtssystem zunehmend schwerer weiterverfolgt werden können, drohten die Konsequenzen letztlich die Beschwerdeführer selbst zu treffen.
Europarat will Umsetzung von Urteilen
Parallel dazu beschäftigt sich der Europarat weiterhin mit bereits ergangenen Urteilen gegen Russland. Bei seiner jüngsten Sitzung zur Umsetzung von Entscheidungen des EGMR untersuchte das Ministerkomitee des Europarats mehrere Verfahren gegen Russland. Das Gremium äußerte dabei sein tiefes Bedauern darüber, dass sich das Land vollständig aus dem Prozess zur Umsetzung der Urteile zurückgezogen habe. Zugleich bekräftigte das Ministerkomitee, dass Russland rechtlich weiterhin verpflichtet sei, die Urteile des Gerichtshofs umzusetzen. Angesichts der fortgesetzten Nichtbefolgung hält das Komitee an seiner Überwachung fest. In einigen Verfahren wandte es sich erneut an andere Staaten und internationale Institutionen, um Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Umsetzung der Entscheidungen zu finden.
Die beiden Entwicklungen stehen damit nebeneinander: Während der Europarat versucht, die Verantwortlichkeit Russlands für bereits gefällte Urteile aufrechtzuerhalten, werden Hunderte noch nicht entschiedene Individualbeschwerden nicht mehr weitergeführt. Für ILGA-Europe wirft dies die Frage auf, wie widerstandsfähig Menschenrechtsinstitutionen sein müssen, wenn Regierungen sie dauerhaft politisch und rechtlich unter Druck setzen. Dabei geht es nach Einschätzung der Organisation nicht allein um Russland. Grundsätzlich stelle sich die Frage, was geschieht, wenn ein Staat durch dauerhafte Nichtkooperation, die Weigerung zur Umsetzung von Urteilen und die Ablehnung internationaler Institutionen die Durchsetzung von Rechenschaft immer schwieriger macht.
EGMR als zahnloser Tiger?
Der EGMR stützt seine Entscheidung nach Darstellung von ILGA-Europe auf die Notwendigkeit, seine eigene Funktionsfähigkeit zu erhalten. Die Organisation sieht darin allerdings einen Konflikt zwischen der Arbeitsfähigkeit einer Institution und den Erwartungen jener Menschen, die sich an sie wenden. Entscheidend für die Widerstandsfähigkeit einer Menschenrechtsinstitution sei nach Auffassung von ILGA-Europe nicht allein, ob die Institution selbst fortbestehe. Maßgeblich sei vielmehr, ob sie die Standards und die Rechenschaftspflicht aufrechterhalten könne, zu deren Schutz sie geschaffen worden sei. Besonders betroffen sind dabei LGBTIQ+-Personen, die ihre Hoffnung auf eine unabhängige rechtliche Bewertung ihrer Fälle in Straßburg gesetzt hatten.