Angriff auf Demokratiefest Attacke in Bad Freienwalde bleibt ohne Konsequenzen
Rund fünf Monate nach dem Überfall auf eine Veranstaltung für Toleranz und Vielfalt in Bad Freienwalde hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen einen 21-jährigen Verdächtigen eingestellt. Nach Angaben der Behörde in Frankfurt (Oder) reichten die vorliegenden Hinweise nicht aus, um eine strafbare Beteiligung des Mannes nachzuweisen. Weitere mögliche Täter konnten nicht identifiziert werden. Die Einstellung erfolgte bereits Mitte November, wie jetzt bekannt wurde.
Überfall auf Vielfaltsfest
Der Übergriff ereignete sich im Juni dieses Jahres, als eine Gruppe von zehn bis fünfzehn vermummten Männern eine Kundgebung des Bündnisses „Bad Freienwalde ist bunt“ in der kleinen brandenburgischen Stadt angriff. Bei der Veranstaltung, die sich für die Förderung von Vielfalt und gegen Diskriminierung starkmachte, wurden mehrere Personen verletzt. Zeugen berichteten, dass die Angreifer Schlagwerkzeuge, darunter Holzlatten, mit sich führten. Der Vorfall löste landesweite Empörung aus und führte zu intensiven Diskussionen über den Schutz politisch motivierter Veranstaltungen in Deutschland.
Politische Gruppen und mehrere zivilgesellschaftliche Initiativen sprachen von einem rechtsextremistisch motivierten Angriff, der gezielt auf die queerfreundliche Ausrichtung der Veranstaltung abzielte. Der Staatsschutz übernahm daraufhin die Ermittlungen. Der Brandenburger Innenminister René Wilke hatte damals erklärt: „Wer Menschen attackiert, die ein Familien- und Kinderfest organisieren oder daran teilnehmen, bewegt sich weit außerhalb dessen, was wir als Gesellschaft akzeptieren können und dürfen. Jene greifen unser Zusammenleben als Gesellschaft selbst an“
Beweislage reicht nicht aus
Der junge Mann, gegen den die Ermittlungen ursprünglich gerichtet waren, bestreitet jegliche Beteiligung an der Tat. Er gab an, zur Tatzeit nicht in der Nähe des Tatorts gewesen zu sein. Ein Zeuge hatte zwar ausgesagt, den 21-Jährigen aufgrund seiner Augenpartie und Statur als einen der vermummten Angreifer identifiziert zu haben. Diese Aussage reichte der Staatsanwaltschaft jedoch nicht aus, um einen Tatnachweis zu erbringen.
Auch eine Hausdurchsuchung und die Auswertung von Mobiltelefon-Daten sowie Funkzellendaten führten zu keinem weiteren Erkenntnisgewinn. Weitere Beschuldigte konnten nicht ermittelt werden. Die Ermittlungsbehörden erklärten, dass die Verfahren wieder aufgenommen werden könnten, sollte es in der Zukunft neue Hinweise geben, die zur Aufklärung der Straftat führen.