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Änderungen beim SBGG Keine Abstimmung über Gesetzvorhaben des Bundesinnenministeriums

Von ms - 17.10.2025 - 11:30 Uhr
Änderungen beim SBGG
Foto: iStock / CHOLTICHA KRANJUMNONG
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Der Bundesrat wird heute keine Entscheidung über Änderungen im Rahmen des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) fällen, der Punkt wurde bei der heutigen Sitzung kurzfristig abgesetzt. Die Hintergründe für die Entscheidung sind nicht bekannt. Zuvor hatte es von queeren Vereinen massiv Kritik am Vorhaben gegeben. Das Bundesinnenministerium plant dabei, dass künftig ein Geschlechtseintrag oder eine Namensänderung an alle maßgeblichen Behörden und öffentlichen Stellen übermittelt werden sollen.

Pläne des Bundesinnenministeriums

Dazu zählen unter anderem das Bundeskriminalamt, die Polizei, der Verfassungsschutz oder auch das Flüchtlingsamt. Ziel von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist es dabei, zu unterbinden, dass beispielsweise Kriminelle einen Personenstandswechsel zur Verschleierung ausnutzen könnten. Der Geschlechtseintrag und der vorherige Vorname sowie auch das Datum der Änderung werden dabei dann im persönlichen Datensatz einer Person erfasst. Bei einem Umzug werden die Daten weitervermittelt, beispielsweise an die Rentenversicherung oder das Bundeszentralamt für Steuern. Nach erster Kritik justierte zuletzt im September das Bundesinnenministerium nach und hielt in der überarbeiteten Gesetzesvorlage fest, dass eine gezielte Suche nach trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen im Meldesystem ausgeschlossen wird. 

Kritik von queeren Verbänden 

Für queere Vereine steht indes trotzdem fest, dass die geplanten Änderungen im Meldewesen das SBGG aushöhlen und in die Grundrechte von queeren Menschen eingreifen würden. Alle Menschen, die dann Zugriff auf das Melderegister haben, würden damit auch den ehemaligen Geschlechtseintrag einer Person einsehen können. Der Verband Queere Vielfalt (LSVD+) spricht ähnlich wie der queer-politische Sprecher der Linksfraktion, Maik Brückner, von der Einführung von „rosa Listen“, die an die Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus erinnern. Der Bundesverband Trans* befürchtet, dass queere Menschen zwangsgeoutet werden, da der abgelegte Name (Deadname) dann auf den ersten Blick in den Meldedaten sichtbar ist. „Die geplante Verordnung macht unsere Vergangenheit dauerhaft sichtbar. Statt Sicherheit zu schaffen, produziert die geplante Verordnung neue Risiken für Diskriminierung“, so Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand. Wann die finale Entscheidung über die geplante Änderung erneut in den Bundesrat kommt, ist aktuell noch offen. 

Erste Reaktionen

Die queer-politische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen Nyke Slawik erklärte: „Der Protest gegen das geplante Sonderregister für trans, inter und nicht-binäre Personen wirkt! Offensichtlich hat die Bundesregierung kalte Füße bekommen, weil sie im Bundesrat aktuell keine Mehrheit für ihre Pläne findet.“ Und Maik Brückner von der Linksfraktion betonte: „Merz' und Dobrindts Verordnung zum Meldewesen ist vorerst gescheitert. Der Tagesordnungspunkt wurde im Bundesrat abgesetzt. Das ist eine kleine Sensation. Die Bundesregierung konnte trotz eines gestern noch hektisch aufgesetzten Schreibens an die Bundesländer keine Mehrheit für diese transfeindliche Verordnung zustande bringen (…) Es ist überfällig, dass die Bundesregierung umsteuert. Die geplante Verordnung würde zu unbegrenzter Datenspeicherung, Zwangsoutings im Umgang mit Behörden, zu mehr Unsicherheit und Diskriminierung führen."

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