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Gerichtsurteil nach Olympia
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Gerichtsurteil nach Olympia Die homophoben Attacken im Umfeld des Sportevents in Paris haben jetzt ein Nachspiel - sieben Personen wurden verurteilt

ms - 06.05.2025 - 12:00 Uhr
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Die massive Welle von Hasskommentaren nach der Eröffnungsfeier der Olympischen Sommerspiele in Paris im letzten Jahr haben nun final ein juristisches Nachspiel: Sieben Männer und Frauen im Alter zwischen 22 und 79 Jahren wurden nun wegen Cybermobbings zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten vor allem den schwulen Regisseur der Eröffnungsspiele, Thomas Jolly, in extremer Weise antisemitisch und homophob beschimpft und ihm sogar mit Mord gedroht.

Ärger um die Eröffnungsfeier 

Ausgangspunkt der Hassattacken war der Ärger über das angeblich „queere Abendmahl“, eine Szene während der Eröffnungsshow, bei der mehrere Drag-Queens an einem langen Tisch saßen. Sowohl Jolly wie auch die Olympia-Organisatoren hatten zeitnah klargestellt, dass es sich bei der Szene nicht um eine Attacke auf Christen handelte, sondern um die Darstellung eines Festgelages aus der griechischen Mythologie rund um den Gott Dionysos. Sowohl der Vatikan wie auch hunderttausende Christen ließen sich davon allerdings nicht beruhigen.

Weitere Anklagen möglich

Drei der sieben verurteilten Personen wurden nun zu Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro verurteilt, die übrigen vier Angeklagten bekamen Bewährungsstrafen von bis zu vier Monaten. Jolly selbst hatte zu den homophoben Angriffen erklärt: „Es hat mich destabilisiert, dass ich zur Zielscheibe von Hass, Drohungen und Beleidigungen geworden bin.“ 

Während die klagende Staatsanwältin betont hatte, dass andere Menschen mit solchen hasserfüllten Äußerungen zu Taten aufgehetzt werden können, hatten die Verteidiger erklärt, ihre Mandanten seien geschockt gewesen und es gebe eben nebst den Menschen, die ins Theater gehen, auch solche in Frankreich, die auf dem Land leben und wenig Verständnis für diese Art von Event aufbringen können. Die französische Justiz hat indes angekündigt, gegen weitere Personen vorgehen zu  wollen, die Hass und Hetze online verbreitet haben. 

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