Direkt zum Inhalt

Erstes Urteil zu Deadnames Facebook muss Deadname eines Hamburger Politikers wegen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsgesetz löschen

Von ms - 10.01.2025 - 13:00 Uhr
Erstes Urteil zu Deadnames
Foto: iStock / new look casting
ANZEIGE
Loading audio player...

Das Landgericht Hamburg hat in seinem jüngsten Urteil mit einer einstweiligen Verfügung Facebook dazu verpflichtet, einen Beitrag zu löschen. In dem betreffenden Post vom 8. November letzten Jahres hatte ein Nutzer auf Facebook den früheren Namen (Deadname) des Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Adrian Hector (Bündnis 90/Die Grünen) genannt. Hector ist der erste transgeschlechtliche Mann in der Bürgerschaft der Hansestadt und seit 2018 Mitglied der Grünen. Im selben Jahr wurde er in den geschäftsführenden Vorstand des Bundesverbandes Trans* gewählt. 

Erste Entscheidung bezügliche Deadnames

Mit dem Urteil hat erstmals ein Gericht festgelegt, dass trans*Menschen nach dem Selbstbestimmungsgesetz ein Unterlassungsanspruch zusteht, wenn ihr früherer Name gegen ihren Willen offenbart wird. Das Landgericht Hamburg droht der Facebook-Betreiberfirma Meta im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an. Dabei stellten die Richter zudem fest, dass das Offenbarungsverbot sich nicht nur an staatliche Stellen richtet, sondern auch an private Personen. Facebook hafte auch deswegen für den Beitrag, da das Unternehmen trotz eines konkreten Hinweises ihren Prüfungspflichten nicht nachgekommen sei und den Beitrag trotz Aufforderung nicht gelöscht hatte. 

Anerkennung von Trans-Rechten

Hector selbst freute sich über das Urteil – seit Monaten ist er Anfeindungen im Netz ausgesetzt: „Dieser Sieg bedeutet mir unglaublich viel. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Anerkennung und Schutz der Rechte von trans* Menschen. Das Gericht hat klargestellt, dass wir nicht einfach alles hinnehmen müssen und dass der Staat uns schützt, wenn unsere Identität missachtet wird. Diese Entscheidung stärkt unsere Gemeinschaft und sendet ein deutliches Signal, dass wir das Recht haben, unser Leben selbstbestimmt zu führen – auch online. Ich hoffe, dass dieses Urteil auch anderen trans* Menschen Mut macht, für ihre Rechte einzutreten und sich gegen Diskriminierung zu wehren.“ 

Hectors Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge betonte zudem: „Niemand muss hinnehmen, wenn sein Deadname verbreitet wird. Es handelt sich um die erste Gerichtsentscheidung, die einen auf das Selbstbestimmungsgesetz gestützten Unterlassungsanspruch anerkennt. In der aktuellen Diskussion darum, ob Plattformen sich aus der Content-Moderation zurückziehen, ist diese Entscheidung ein wichtiges Signal. Denn Persönlichkeitsrechte gelten auch im virtuellen Raum und Betroffene können gegen Rechtsverletzungen effektiv vorgehen.“ Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Meta kann gegen das Urteil Widerspruch einlegen.

Anzeige
ANZEIGE

QUEERE PRESSESCHAU

DER STANDARDHomophobe Hassdelikte: Fast jeden Tag ein FallBerliner MorgenpostNach Razzia gegen queeres Gesundheitsprojekt: Demo in Berlin angekündigtSWRGrüner Sozialminister BW sorgt sich um Minderheiten: Hildenbrand will "Anwalt" der queeren Community seinFalterBlauland: Zum Jubiläum ein Regenbogen-HirschgeweihAlle Meldungen ansehen
ANZEIGE

Umfrage der Woche

Wie wichtig ist dir ein LGBTIQ+-freundliches Arbeitsumfeld bei der Wahl eines Arbeitgebers?

Choices
Artikel zur Umfrage lesen
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Schwuler Volleyballstar

Japan erlebt einen Wandel

Japans Volleyballprofi Rui Takahashi spricht über sein Coming-Out, die Angst vor dem Karriereende und die Unterstützung seines Bruders Ran.
Schwere Vorwürfe gegen Graham

Drei schwule Sexarbeiter berichten

Drei Sexarbeiter behaupten in einer neuen Dokumentation, vom verstorbenen US-Senator Lindsey Graham für sexuelle Kontakte bezahlt worden zu sein.
Haiti verschiebt die Wahlen

Zehn Jahre ohne Urnengang

Haitis Wahlen werden erneut verschoben. LGBTIQ+-Aktivisten warnen vor wachsender Unsicherheit und einer politischen Krise ohne absehbares Ende.
Neue Vorwürfe in Turkmenistan

Psychiatrie wird zum Albtraum

Neue Berichte über Zwangseinweisungen und Misshandlungen zeigen die dramatische Lage homosexueller Menschen in Turkmenistan.
Gewalt gegenüber Asexuellen

Studie zeigt starke Diskriminierung

Ein neuer internationaler Bericht dokumentiert Gewalt und Diskriminierung gegen asexuelle Menschen und fordert besseren gesetzlichen Schutz.
Regenbogenfamilien im Fokus

Rund 300 Menschen feiern Vielfalt

Bei der Regenbogenfamilienkonferenz in Mannheim forderten LGBTIQ+-Familien mehr rechtliche Sicherheit, Unterstützung und gesellschaftliche Anerkennung
„Glee“-Stars kehren zurück

Diese Stars sind wieder dabei

Die Musicalserie „Glee“ bekommt eine Neuauflage bei Disney+ und Hulu. Die ersten Stars der Originalbesetzung haben jetzt ihre Rückkehr bestätigt.
Warnung von Édouard Louis

Krawalle erschüttern Frankreich

Nach gewaltsamen Ausschreitungen in Frankreich kritisiert Schriftsteller Édouard Louis die Regierung und fordert ein Verbot rechtsextremer Parteien.
Pläne für ESC 2028

Vorentscheid mit mehreren Sendern

ARD, RTL und ProSiebenSat.1 denken über einen gemeinsamen deutschen ESC-Vorentscheid nach. Eine Umsetzung wäre ab 2028 denkbar.