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Ein bitteres Urteil
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Ein bitteres Urteil US-Dienstleister dürfen seit 2023 Homosexuelle diskriminieren – die Gerichtskosten für dieses Urteil zahlt nun der Steuerzahler

ms - 07.10.2024 - 15:00 Uhr

Im Jahr 2023 sorgte die homophobe Webdesignerin Lorie Smith aus Denver für ein juristisches Erdbeben in den USA – die Richter am Obersten Gerichtshof gaben ihrer Klage im Präzedenzfall mehrheitlich Recht, sodass künftig Service-Dienstleister aus Glaubensgründen Homosexuelle als Kunden ablehnen dürfen. In diesem Sommer forderte Smith und die dahinter stehende, homophob-christliche Rechtsorganisation Alliance Defending Freedom nun überdies die Erstattung der Anwaltskosten vom Klagegegner, dem US-Bundesstaat Colorado, ein. 

1,5 Millionen für homophobe Christen

Und erneut obsiegte die evangelikale Christin vor Gericht: Die Regierung von Colorado muss jetzt die Anwaltskosten sowie weitere Prozesskosten bezahlen, man einigte sich jetzt auf eine Summe von insgesamt 1,5 Millionen US-Dollar. Damit endet ein Gang durch die gerichtlichen Instanzen, den Smith 2016 selbst begonnen hatte, als sie gegen die Bürgerrechtskommission sowie gegen die Behörden von Colorado geklagt hatte.

Dabei hatte es sich um eine rein hypothetische Klage gehandelt, denn Smith hatte kein homosexuelles Paar als Kundschaft. Die treue Christin entwirft Homepage-Seiten für Hochzeitspaare und wollte bereits vorab lediglich klarstellen, dass sie für Schwule und Lesben nicht arbeiten werde. Kelley Robinson, die Präsidentin der LGBTI*-Organisation Human Rights Campaign, hatte bei der Urteilsverkündung von einem „traurigen Tag im amerikanischen Verfassungsrecht und im Leben von LGBT-Menschen“ gesprochen. 

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