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Dreiste Klage Seit einem Jahr dürfen US-Unternehmen Schwule und Lesben diskriminieren – nach dem Sieg fordert die homophobe Rechtsorganisation nun noch die Gerichtskosten zurück

Von ms - 29.07.2024 - 15:00 Uhr
Dreiste Klage
Foto: IMAGO / MediaPunch
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Vor einem Jahr sorgte die US-Webdesignerin Lorie Smith aus Denver international für Schlagzeilen – die Mehrheit der Richter am Obersten Gerichtshof gab ihrer Klage Recht und erlaubte, dass künftig Service-Dienstleister aus Glaubensgründen Homosexuelle als Kunden ablehnen dürfen. Ein Urteil, das seitdem die Diskriminierung von Schwulen und Lesben in den USA weiter vorantreibt. Nun steht Smith und die Organisation dahinter erneut vor Gericht und fordert die Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von rund zwei Millionen US-Dollar.   

Juristischer Stinkefinger gegen Homosexuelle

Vertreten wurde Smith in ihrem Kampf gegen Homosexuelle von der konservativ-christlichen Rechtsorganisation Alliance Defending Freedom, die jetzt in ihrer Klage ausführlich erklärt, warum nach sieben Jahren juristischem Kampf eine Entschädigung angebracht sei: „Der Weg war lang, komplex und bahnbrechend. Colorado und später die ganzen Vereinigten Staaten errichteten auf Schritt und Tritt rechtliche Hindernisse.“ 

Ob der leitende US-Bezirksrichter Philip Brimmer aus Denver sich dieser Argumentation anschließen wird, ist noch offen. Grundsätzlich sind erfolgreiche Kläger in einigen Fällen dazu berechtigt, von der gegnerischen Partei gemäß einer Bestimmung des Bundesgesetzes die Erstattung der Gerichtskosten zu verlangen. Würde dies in diesem Fall tatsächlich greifen, wäre das nicht weniger, als ein letzter symbolischer Stinkefinger gegenüber der ganzen Gay-Community im Land.

Ein „völlig falsches“ Urteil – bis heute 

Der Fall selbst hatte auch deswegen in der LGBTI*-Community für Empörung gesorgt, weil es sich damals um eine rein hypothetische Klage gehandelt hatte – bei Smith hatte sich bis dahin kein homosexuelles Paar als Kundschaft angemeldet. Die treue Christin entwirft Homepage-Seiten für Hochzeitspaare. Das Urteil im Juli letzten Jahres hebelt dabei nun zumindest teilweise das staatliche Antidiskriminierungsgesetz aus. 

Mit 6 zu 3 Stimmen hatten die Richter am Supreme Court damals dafür votiert. Protestiert dagegen hatten die drei liberalen Richter am Obersten Gerichtshof – sie hatten damals erklärt, dies sei der erste Fall in der US-Geschichte, in dem einem Unternehmen per Verfassung das Recht eingeräumt wird, Mitglieder einer geschützten Gruppe zu diskriminieren. Richterin Sonia Sotomayor hatte dazu erklärt: „Die Entscheidung des Gerichts ist falsch. Völlig falsch. Unsere Verfassung enthält kein Recht, einer missliebigen Gruppe den Dienst zu verweigern!“ 

Trauriger Tag für die Verfassung

Bereits 2018 hatte der Supreme Court sich damit beschäftigt, dass ein Dienstleister sich weigerte, ein homosexuelles Paar als Kundschaft anzunehmen. Damals sprach das Gericht einem Bäcker aus Colorado das Recht zu, keine Hochzeitstorte für ein schwules Paar anfertigen zu müssen – allerdings als Einzelfallentscheidung. Das Urteil im Fall Smith von letztem Jahr indes besitzt eine Allgemeingültigkeit. 

Kelley Robinson, die Präsidentin der LGBTI*-Organisation Human Rights Campaign, sagte dazu: „Heute ist ein trauriger Tag im amerikanischen Verfassungsrecht und im Leben von LGBT-Menschen.“ Die Fassungslosigkeit darüber dürfte noch weiter zunehmen, sollten nun auch noch die Gerichtskosten von Smith tatsächlich übernommen werden müssen – unter anderem auch von homosexuellen Steuerzahlern. 

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