Keine Grundgesetzänderung Unnötig seitens CDU/CSU - keine Änderung von Artikel 3.3
Klares Nein zu einer Grundgesetzänderung kommt jetzt erneut seitens der CDU/CSU – die Union hat damit bereits zum wiederholten Mal während der Regierungszeit von SPD, Grüne und FDP das zentrale Vorhaben der Ampel abgelehnt. Für eine solche Umsetzung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig – und damit auch die Stimmen der Union.
Debatte um die Identität
An dem Veto der Parteispitze ändern auch einzelne CDU-Politiker wie Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner nichts, der zuletzt mittels einer Bundesratsinitiative das Vorhaben voranbringen wollte. Ein großer strittiger Aspekt dabei ist auch der Wunsch seitens der Ampel, den Begriff der „geschlechtlichen und sexuellen Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes als besonders schützenswerter Aspekt aufzunehmen. Dabei kritisieren auch einige Juristen und Verfassungsrechtler, dass die „Identität“ kein klar umrissener Begriff ist, anders als beispielsweise die „sexuelle Orientierung“, die zuletzt in den Niederlanden ins Grundgesetz aufgenommen worden war. Das lehnen aber Vertreter der Ampel-Regierung als nicht weitreichend genug ab.
Grundgesetzänderung unnötig?
Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) erklärte dazu jetzt gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass eine solche Ergänzung im Grundgesetz überdies unnötig sei. „Den Grundrechtekatalog, also die Herzkammer unserer Verfassung anzutasten, bedarf es ganz besonderer Gründe. Für eine Änderung des Grundgesetzes sehe ich aber auch keinen Anlass, da der Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung bereits in Artikel 3 verwirklicht ist.“
Zudem betonte Frei, dass die Diskriminierung von Homosexuellen und queeren Menschen bereits anderweitig verboten sei, unter anderem neben dem Grundgesetz auch durch die Charta der Grundrechte, die Europäische Menschenrechtskommission sowie durch die Europäische Union selbst, wie aber auch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Dirk Wiese sagte zum erneuten Veto der Union: „Der gesellschaftspolitische Rückschritt seit dem Ende der Merkel-Jahre setzt sich bedauerlicherweise an der Spitze der Union ungebremst fort.“
Besonderer Schutz für LGBTI*?
In Artikel 3 wird festgehalten, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleichgestellt sind. In Abschnitt 3.3. werden dabei noch einmal all jene Menschengruppen als schützenswert gesondert hervorgehoben, die während der NS-Zeit besonderer Verfolgung ausgesetzt waren, beispielsweise aufgrund ihrer Rasse oder ihrer religiösen oder politischen Anschauungen.
Befürworter der Grundgesetzänderung drängen dabei seit rund 30 Jahren auf eine Ergänzung dieser Aufzählung, anfangs noch um die „sexuelle Orientierung“, inzwischen um die „geschlechtliche und sexuelle Identität“. Zeil sei es dabei, den Schutz für LGBTI*-Menschen noch stärker zu verankern, sodass künftige Regierungen es schwerer haben, mögliche Anti-LGBTI*-Gesetze mit einfachen Mehrheiten zu beschließen. Zuletzt hatte sich auch Sänger Herbert Grönemeyer beim Berliner CSD am vergangenen Wochenende für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen.