Kritik an der Ampel Werden Regenbogenfamilien im Stich gelassen?
Ein Bündnis aus der Initiative Nodoption, dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), dem Deutschen Juristinnenbund (djb) und dem Bundesarbeitskreis Schwuler Jurist*innen (BASJ) kritisiert jetzt mit scharfen Worten die schleppende Ampel-Politik mit Blick auf die Reformpläne beim Abstammungsrecht. Werden Regenbogenfamilien schlussendlich im Stich gelassen? Nach einem Durchbruch vor der politischen Sommerpause sieht es derzeit zumindest nicht aus.
Kein Verständnis für Verzögerungen
Bereits zu Beginn des Jahres waren Eckpunkte der Reform vorgestellt worden, im Mai bekräftigte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) noch, dass er zuversichtlich sei, bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen zu können, es gebe allerdings noch „technische Fragen“ zu klären. Das Bündnis der Vereine erklärte dazu jetzt, es sei schlicht unverständlich, warum sich die Reform immer weiter verzögert.
Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD: „Angesichts des deutlichen Rechtsrucks muss die Bundesregierung jetzt Verantwortung übernehmen und die Rechte queerer Familien und insbesondere ihrer Kinder noch in dieser Legislaturperiode sichern. Unter keinen Umständen darf die Legislatur verstreichen, ohne dass dieses zentrale queer- und gleichstellungspolitische Vorhaben ausbleibt.“
Und Christina Klitzsch-Eulenburg, Gründerin der Initiative Nodoption, ergänzt: „Queere Familien werden nach wie vor wie Familien zweiter Klasse behandelt. Die Kinder vieler LSBTIQ* haben, selbst wenn sie in eine bestehende Ehe geboren werden, keinen zweiten Elternteil. Auch eine Anerkennung der Elternschaft bei Nicht-Bestehen einer Ehe ist – anders als bei allen anderen Elternpaaren – nicht möglich. Die Adoptionsverfahren sind intransparent und gespickt mit Diskriminierungen."
Große Gefahren für Kinder
Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, betont die Gefahren der bestehenden Rechtslage für die Kinder: „Die Kinder werden aufgrund des Geschlechts ihrer Eltern massiv benachteiligt, ihnen wird der zweite Elternteil mit Sorge- und Unterhaltspflichten verwehrt. Das ist aus gleichheitsrechtlicher, vor allem aber aus Perspektive des Kindes nicht zu rechtfertigen. Das Recht von Kindern auf zwei Eltern muss gewahrt werden.“
Und Dirk Siegfried von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Jurist*innen betont abschließend: „Vorschläge für die Reform des Abstammungsrechts liegen seit Jahren auf dem Tisch: Die Zuordnung unabhängig vom Geschlecht der Eltern, die Ermöglichung der verbindlichen Übernahme von Verantwortung schon vor der Zeugung, die Absicherung gelebter Elternschaft. Die Reform darf jetzt nicht weiter verzögert werden!“