Zeremonie von vier Männern Berlin: Kirche lehnt symbolische Vierer-Vermählung ab
Eine symbolische Vierer-Vermählung in Berlin ruft die Evangelische Kirche auf den Plan: Die Feier, bei der vier Männer öffentlich ihren Wunsch nach kirchlichem Segen bekundeten, stieß auf breite Beachtung, löste jedoch auch kontroverse Reaktionen innerhalb und außerhalb der Kirche aus. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat sich inzwischen klar von der Zeremonie distanziert und stellt in einer aktuellen Stellungnahme fest, dass solche Segenshandlungen den Rahmen des kirchlichen Rechts sprengen.
Eine Zeremonie zwischen Wunsch und Wirklichkeit
Bei dem Pop-Up-Hochzeitsfestival in Berlin-Kreuzberg im Juni fand ein Ereignis statt, das selbst für die weltoffene Hauptstadt außergewöhnlich war: Vier Männer baten die Pfarrerin Lena Müller um einen Gottesdienst zu Ehren ihrer Liebesbeziehung. Die Vierer-Konstellation, von Beginn an als symbolisch deklariert, sollte eine Segnung der Partnerschaft beinhalten – eine rechtlich bindende Trauung war von vornherein ausgeschlossen, auch weil in Deutschland nach wie vor nur Menschen zu zweit eine zivilrechtliche Ehe eingehen können. Die Pfarrerin selbst sah kein theologisches Hindernis darin, mehreren Menschen gemeinsam einen Segen zu erteilen, sofern Liebe und gegenseitige Verantwortung im Zentrum stünden.
Historischer und rechtlicher Kontext
Während Eheschließungen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland seit 2017 gesetzlich erlaubt sind, bleibt die offizielle Anerkennung von polyamoren Beziehungen bisher unerreichbar. Dies wirft die Frage auf, inwieweit sich Kirche und Gesellschaft auf veränderte Lebensrealitäten einstellen sollen. In der evangelischen Kirche dürfen Pfarrerinnen und Pfarrer ausschließlich Trauungen zwischen standesamtlich verheirateten Paaren durchführen. Das bestätigt auch Bischof Christian Stäblein, der betont: „Unsere Kirche traut nur Paare, die nach deutschem Recht verheiratet sind.“ Beziehungen mit mehr als zwei Menschen sind zwar gesellschaftlich Realität, stoßen jedoch sowohl gesellschaftlich als auch juristisch an enge Grenzen. Eintragungen ins Kirchenbuch oder die Anerkennung als Ehe sind somit weder zivil- noch kirchenrechtlich möglich.
In den letzten Jahren kommt es nach Beobachtungen von Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftlern sowie Soziologinnen und Soziologen immer wieder zu Debatten, ob und wie bestehende Modelle von Partnerschaft und Familie erweitert werden sollten. Auch eine im Jahr 2023 veröffentlichte repräsentative Umfrage zeigte, dass die gesellschaftliche Akzeptanz für polyamore Beziehungen zwar wächst, sie aber noch weit entfernt ist von der selbstverständlichen Integration, wie sie beispielsweise bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu beobachten ist.
Reaktionen aus Kirche und Gesellschaft
Die Distanzierung der EKBO von der Segensfeier erfolgt nicht zufällig, sondern auch als Reaktion auf öffentliche Empörung, insbesondere aus dem konservativen Lager. In einer schriftlichen Stellungnahme sagt Pröpstin Christina-Maria Bammel:
„Die evangelische Trauung ist Ausdruck des Segens für die eheliche Verbindung zweier liebender Menschen. Unsere Pfarrerinnen und Pfarrer handeln dabei auf Grundlage von Schrift und Bekenntnis.“
Auch innerhalb der queeren Community stößt die Distanzierung teils auf Unverständnis, manche sehen einen Rückschritt in den Bemühungen um Anerkennung vielfältiger Lebensformen. Andererseits betonen Kirchenvertreter, dass nicht jede Segenshandlung einer Trauung gleichgestellt werden könne – und verweisen dabei auf die Notwendigkeit verbindlicher kirchlicher und rechtlicher Rahmen.
Herausforderungen und gesellschaftliche Debatte
Polyamore Partnerschaftsmodelle werden bereits in vielen westlichen Gesellschaften zunehmend sichtbar, bleiben jedoch rechtlich vielfach ungeregelt. In Deutschland gilt nach wie vor das Prinzip der Monogamie im Ehegesetz. Die Debatte um eine Anpassung des Familien- und Eherechts wird kontrovers geführt, auch mit Blick auf Schutz, Rechte und Pflichten aller Beteiligten.
Organisationen wie der Lesben- und Schwulenverband mahnen an, dass die gesellschaftlichen Realitäten sich ändern und auch die Rechtslage wie das kirchliche Selbstverständnis diese Entwicklung nicht dauerhaft ignorieren können. Gleichwohl wird in den aktuellen Diskussionen wiederholt hervorgehoben, dass Veränderungen Zivilgesellschaft, Kirche und Gesetzgeber vor komplexe Herausforderungen stellen.
Wie es weitergehen könnte
Die Berliner Polyhochzeit hat einmal mehr gezeigt, wie sehr sich gesellschaftlicher Wandel und institutionelle Antwort oft nicht im Gleichschritt bewegen. Die Evangelische Kirche in Deutschland signalisiert bisher keine grundsätzliche Öffnung für die Anerkennung polyamorer Beziehungen in ihren Ritualen. Zugleich bleibt das Thema präsent: Die Forderung nach Anerkennung anderer Beziehungsformen nimmt zu – sowohl gesellschaftlich als auch in einigen theologischen Kreisen.
Die Politik scheint aktuell nicht bereit, Grundsatzdebatten um die Änderung des Ehe- oder Familienrechts zu intensivieren. Dennoch dürfte die Debatte um Vielfalt, Anerkennung und rechtlichen Schutz aller Beziehungen künftig an Bedeutung gewinnen – auch in der Kirche. Für engagierte Einzelpersonen, Institutionen und Betroffene bleibt das Gespräch mit kirchlichen und staatlichen Stellen weiter eine zentrale Aufgabe.
Weiterführende Informationen bieten Fachverbände, queere Community-Organisationen und die offiziellen Seiten der Evangelischen Kirche in Deutschland.